Verbotswidrige Autofahrten vorzeitig beendet
Am Dienstag hat die Polizei in Barkhausen zwei Autofahrer aus dem Verkehr gezogen. Beide stehen unter Verdacht, ohne gültige Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilgenommen zu haben.
So rückte am Morgen gegen 9.20 Uhr zunächst ein 23-jähriger Toyota-Fahrer ins Visier der Beamten, als der vor der roten Ampel an der Kreuzung Portastraße / Kaiserstraße / Lannertstraße am Steuer sein Handy benutzte. Bei der folgenden Überprüfung des Fahrers stellte sich heraus, dass ihm im Jahr 2019 der Führerschein wegen Betäubungsmittelkonsums dauerhaft entzogen worden war. Weil er auch in diesem Fall den Anschein erweckte, das Fahrzeug unter Drogen gesteuert zu haben, führten die Polizisten einen Vortest mit ihm durch, der positiv detektierte. Im Anschluss erfolgte auf der Wache Minden die Entnahme einer Blutprobe. Zudem untersagte man dem Portaner die Weiterfahrt und leitete ein Ermittlungsverfahren ein.
Ebenfalls Ärger mit der Polizei hat auch ein 33-jähriger Mindener wegen des Verdachts des wiederholten Fahrens ohne Führerschein. So war der Audi-Fahrer den Gesetzeshütern aufgefallen, weil er gegen 17.30 Uhr den Flurweg in Richtung Portastraße befuhr und am dortigen Kreisverkehr den vorfahrtsberechtigten Streifenwagen missachtete. Nur durch ein starkes Bremsmanöver gelang es den Polizisten eine Kollision zu vermeiden. Nachdem die Gesetzeshüter den Fahrer schließlich anhalten und einer Kontrolle unterziehen konnten, stellten sie fest, dass die neben dem Fahrer sitzende Begleiterin ein Kleinkind auf dem Schoss hatte. Beide waren zusammen lediglich durch einen einzigen Sicherheitsgurt gesichert. Wie bereits jüngst bei einer Kontrolle zu Monatsanfang, konnte der Mindener keine in Deutschland gültige Lizenz vorweisen. In beiden Fällen wurde ihm eine Weiterfahrt untersagt sowie eine Strafanzeige gefertigt.
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