„Cybergrooming“ – Polizei bietet telefonische Beratung an – Kreis Mettmann – 2211080

Ein weiterer Medieninhalt WhatsApp, Instagram - aber auch über Chatfunktionen in Onlinespielen am PC oder der Spielkonsole: Kinder und Jugendliche kommunizieren wie selbstverständlich auch in den digitalen Medien - untereinander, aber auch mit Erwachsenen. Das ist in den allermeisten Fällen harmlos - aber wo könnten pädokriminelle Täter besser mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen, als über das Netz? So ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind Opfer eines sexuellen Übergriffes wird, im Netz um ein Vielfaches höher als beispielsweise auf dem Schulweg. Die Täterinnen und Täter nutzen hierbei zunächst harmlose Kontaktmöglichkeiten, um Kontakt zu Kindern und Jugendlichen herzustellen. Manche Personen tun dies mit dem Ziel, die angesprochenen Minderjährigen zu belästigen, sie zu sexuellen Handlungen zu bewegen oder zum Versand von Nacktbildern aufzufordern. Die Polizei versteht unter dieser kriminellen Masche das Phänomen "Cybergrooming" und hat im Jahr 2021 bundesweit insgesamt 3.539 Fälle in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst, bei denen Täterinnen und Täter über das Internet auf Kinder oder Jugendliche eingewirkt haben, um einen sexuellen Missbrauch vorzubereiten. Das Dunkelfeld solcher Taten muss als weitaus größer eingeschätzt werden. Telefonsprechstunde zur Beratung Anlässlich des 8. Europäischen Tages zum Schutz vor Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt am 18. November 2022 beteiligt sich auch die Kreispolizeibehörde Mettmann an einem landesweiten Aktionstag unter dem Thema "Gemeinsam stark gegen Cybergrooming". Auf den Social Media Kanälen der Kreispolizeibehörde Mettmann wird das Thema "Cybergrooming" an diesem Tag in den Fokus genommen und gezeigt, wie man die eigenen Kindern davor schützen kann. Abgerundet wird der landesweite Aktionstag am 18. November 2022 mit einer Aktionswoche vom 21. November bis zum 25. November 2022. Auch hieran beteiligt sich die Kreispolizeibehörde Mettmann - und zwar am Donnerstag (24. November 2022) mit einer Telefonsprechstunde zum Thema Cybergrooming. Kriminalhauptkommissarin Ilka Steffens von dem Kriminalkommissariat Kriminalprävention / Opferschutz ist an diesem Tag unter der Rufnummer 02104 982-7715 erreichbar. Im Zeitraum von 11 bis 15 Uhr beantwortet die Expertin, die sonst mit diesem Thema direkt an den Schulen unterwegs ist, alle Fragen von interessierten Eltern, Kindern und Jugendlichen. Doch schon vorab mach die Kriminalhauptkommissarin deutlich: "Reden Sie mit Ihren Kindern über die Gefahren im Internet und machen Sie deutlich, dass Sie sich bei einem schlechten Bauchgefühl unbedingt an Sie wenden sollten. Dubiose Chatpartner sollten unmittelbar geblockt werden. Bei Verdacht von Cybergrooming fertigen Sie Screenshots von den Chatverläufen an und erstatten Sie unbedingt Anzeige", so Ilka Steffens. Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an: Kreispolizeibehörde Mettmann - Polizeipressestelle - Adalbert-Bach-Platz 1 40822 Mettmann Telefon: 02104 / 982-1010 Telefax: 02104 / 982-1028 E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de