Schwerpunkteinsatz an deutsch-niederländischer Grenze

Erfolgreicher Jubiläumseinsatz für die Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Grenze. Seit 20 Jahren finden im Grenzkorridor zu den Niederlanden behördenübergreifende Schwerpunkteinsätze zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität statt. Gestern wurde einen Tag lang die Kontrolldichte an der deutsch-niederländischen Binnengrenze durch alle beteiligten Sicherheitsbehörden erhöht um einen größeren Fahndungsdruck auf potenzielle Straftäter zu erzeugen. Die Bundespolizei beteiligte sich gestern durch stationäre und flexible Kontrollen an den am häufigsten genutzten Verkehrswegen an dem behördenübergreifenden Einsatz. An der Autobahn 30 richtete die Bundespolizei eine stationäre Kontrollstelle ein, an der sich neben Landespolizei und Zoll auch Angehörige der niederländischen Politie und der Koninklijken Marchaussee als ausländische Partner beteiligten. Dazu wurde der gesamte Verkehr den ganzen Tag lang über den Autobahnparkplatz "Waldseite Süd" geleitet. Bei den stationären und mobilen Kontrollen im niedersächsischen Grenzraum nahm die Bundespolizei fünf Personen aufgrund bestehender Ausschreibungen fest. Bei der Kontrolle eines 27-Jährigen Bulgaren wurde festgestellt, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück per Haftbefehl gesucht wurde. Aus einer Verurteilung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung hatte er noch eine Geldstrafe von 1.350 Euro zu bezahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen zu verbüßen. Ein Bekannter bezahlte seine Geldstrafe. Weil der 27-Jährige zudem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ein 22-jähriger algerischer Staatsangehöriger war zur Festnahme ausgeschrieben, da er sich illegal in Deutschland aufhielt. Auf Antrag der zuständigen Ausländerbehörde wird er heute einem Haftrichter vorgeführt. Bei einem 33-jährigen Algerier bestand ein Einreiseverbot, er wurde beim Versuch der Einreise in die Niederlande zurückgewiesen. Ein 35-jähriger polnischer Autofahrer wurde mit europäischen Haftbefehls gesucht. Er wurde in Polen zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt. Auch er wird heute einem Haftrichter vorgeführt. Außerdem war er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und es wurden Kleinstmengen Betäubungsmittel bei ihm gefunden. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet. Die Überprüfung der Personalien eines 45-Jährigen im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass gegen den rumänischen Staatsangehörigen ein Haftbefehl vorlag. Der Mann war im Jahr 2021 wegen Urkundenfälschung verurteilt worden. Aus diesem Schuldspruch musste er noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen verbüßen oder eine Geldstrafe von 800,- Euro begleichen. Da er die Strafe bei den Beamten bezahlen konnte, durfte er seine Reise fortsetzen. Darüber hinaus machte die Bundespolizei während des Einsatzes im Grenzkorridor zu den Niederlanden folgende Feststellungen: In sechs Fällen wurden Verstöße in Zusammenhang mit geringen Mengen von Betäubungsmitteln festgestellt. Ein Autofahrer fuhr unter dem Einfluss berauschender Mittel und war ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs, entsprechende Anzeigen wurden gefertigt. In sieben Fällen wurden Ermittlungen nach dem Aufenthaltsgesetz veranlasst, weil hier der Verdacht der unerlaubten Einreise bestand. In vier Fällen die zuständigen Behörden über den Aufenthaltsort gesuchter Personen informiert werden, sie waren zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Achtmal wurden Verfahren eingeleitet, weil Reisende nicht die erforderlichen Reisedokumente mitführten. Im Rahmen der eintägigen Kontrollmaßnahmen wurden durch die Bundespolizei im niedersächsischen Grenzraum zu den Niederlanden insgesamt 584 Personen und 393 Fahrzeuge überprüft. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim Marion Groenewold Mobil: 0162-2618054 E-Mail: bpoli.badbentheim.presse@polizei.bund.de