Autofahrer meint es gut – handelt aber falsch

Autofahrer meint es gut - handelt aber falsch Ein bislang unbekannter Autofahrer hat gestern, 24. November 2022, um 13.18 Uhr einen 14 Jahre alten Jugendlichen im Kreuzungsbereich Hohenzollernstraße/Wildenbruchstraße in Bulmke-Hüllen angefahren. Nachdem er den Jungen, der die Fahrbahn über einen Zebrastreifen queren wollte, mit seinem Fahrzeug berührte, hielt er zunächst an und erkundigte sich nach dem Wohlergehen des Betroffenen. Der Jugendliche gab zuerst an, nicht verletzt zu sein, so dass sich der Autofahrer in unbekannte Richtung entfernte. Anschließend stellte der Jugendliche aber doch leichte Verletzungen fest und erstattete zusammen mit seiner Mutter Anzeige bei der Polizei. Wir bitten den unbekannten Mann, sich zwecks Sachverhaltsklärung zu melden. Der Unbekannte ist zwischen 20 und 50 Jahre alt, 1,70 bis 1,80 Meter groß und schlank. Er fuhr einen braunen Mini Cooper. Hinweise bitte an das Verkehrskommissariat unter der Rufnummer 0209 365 6230 oder an die Leitstelle unter 0209 365 2160. Wir appellieren, nach Unfällen, bei denen Personen zu Schaden gekommen sein könnten, grundsätzlich die Polizei zu rufen. Rechtlich gesehen handelt es sich in diesem Fall um eine Verkehrsunfallflucht, auch wenn sich der Autofahrer nach dem Gesundheitszustand des Opfers erkundigt hat. Oft stellen Betroffene erst später fest, dass sie verletzt wurden. In jedem Fall sollte daher ein Austausch von Namen und Adressen stattfinden, um auch im Nachhinein gegebenenfalls Ansprüche geltend machen zu können. Rückfragen bitte an: Polizei Gelsenkirchen Thomas Nowaczyk Telefon: +49 (0) 209 365-2010 bis 2015 E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de