Freiwilliger Polizeidienst: Neue Helferinnen und Helfer in Bad Wildungen, Fritzlar und Gudensberg gesucht

Nordhessen: Mit ihrem Engagement leisten Freiwillige Polizeihelferinnen und Polizeihelfer einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit in den Städten und Gemeinden. Sie unterstützen die Polizei bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und stehen als kompetente Ansprechpersonen für die Bürgerinnen und Bürger mit Rat und Tat zur Hilfe. Aufgrund der positiven Erfahrungen, die die Gemeinden Bad Wildungen, Fritzlar und Gudensberg seit der Einführung des Freiwilligen Polizeidienstes (FPolD) im Jahr 2019 gemacht haben, soll die ehrenamtliche Tätigkeit weiter fortgeführt und personell ausgebaut werden. Aus diesem Grund suchen die drei Gemeinden motivierte Bürgerinnen und Bürger, die mit ihrem ehrenamtlichen Engagement die Polizei unterstützen wollen. Wer kann sich bewerben? Sie können sich, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, für den FPolD bewerben, wenn Sie - mindestens 18 Jahre und höchstens 65 Jahre alt sind, - gesundheitlich in der Lage sind, die Ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen, - einen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können, - die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen, - nach Ihrer Gesamtpersönlichkeit geeignet erscheinen, die Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes zu erfüllen, - nicht zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mehr als 89 Tagessätzen verurteilt worden sindund bereit sind, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Schulung Bevor Sie in das neue Ehrenamt einsteigen, werden Sie in einem 50 Unterrichtsstunden umfassenden Programm für ihren Einsatz geschult. Neben rechtlichen Themen geht es dabei um den eigenen Schutz bei Einsätzen, psychologische und taktische Grundlagen beim Vorgehen als Polizeihelferin bzw. Polizeihelfer sowie die Unterweisung in die Handhabung der Einsatzmittel. Ausgerüstet werden Sie für ihre Einsätze mit einer blauen Uniform, einem Pfefferspray und einem Handy. Aufwandsentschädigung Als Angehörige des FPolD werden Sie ehrenamtlich tätig. Jede Polizeihelferin und jeder Polizeihelfer kann maximal 25 Stunden im Monat eingesetzt werden, wobei es für jede Stunde eine Aufwandsentschädigung von aktuell 7 Euro gibt. Sie stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Ausbildung und Einsatzzeiten finden nur nach Vereinbarung innerhalb Ihrer arbeitsfreien Zeit statt. Weitere Infos und Ansprechpersonen Sollten wir Ihr Interesse an dieser Tätigkeit geweckt haben, finden Sie weitere Informationen zum FPolD und dieser Ausschreibung auf unserer Homepage https://k.polizei.hessen.de/803245112 Auch stehen die nachfolgend aufgeführten Ansprechpersonen gerne für weitere Fragen persönlich zur Verfügung: - für den Bereich Bad Wildungen: - Herr Nico Knoche, PSt. Bad Wildungen, Tel.: 05621/70900 - Herr Martin Segeler, Stadt Bad Wildungen, Tel.: 05621/7010 - für die Bereiche Fritzlar und Gudensberg: - Herr Heiko Ludwig, PSt. Fritzlar. Tel.: 05622/99660 - Herr Volker Feige, Stadt Fritzlar, Tel.: 05622/9888 - Frau Sabine Iffert, Stadt Gudensberg, Tel.: 05603/9330Dirk Bartoldus Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel. 0561 - 910 1008 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Nordhessen Grüner Weg 33 34117 Kassel Pressestelle Telefon: +49 561 910 1020 bis 23 Fax: +49 611 32766 1010 E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de Außerhalb der Regelarbeitszeit Polizeiführer vom Dienst (PvD) Telefon: +49 561-910-0 E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de