Medizinischer Notfall führte zur Vollsperrung der Bundesstraße 194

Am Donnerstag, dem 01.12.2022 kam es ab etwa 10:45 Uhr für zwei Stunden auf der B 194 bei Abtshagen zu Verkehrsbeeinträchtigungen. Ein 69-jähriger Autofahrer befuhr mit seinem Pkw die B 194 aus Richtung Steinhagen kommend in Richtung Abtshagen. Auf Höhe Ortseingang schien er gesundheitliche Probleme bekommen zu haben und kam zum Stehen. Zwei Passanten und zwei Mitarbeiter von der Straßenmeisterei erkannten den Umstand und eilten dem Mann zur Hilfe. Sie holten ihn aus dem Fahrzeug und fingen an ihn erfolgreich zu reanimieren. Unterdessen wurden ein Notarzt, Rettungswagen und die Polizei verständigt. Der 69-Jährige konnte aufgrund des schnellen und beherzten Eingreifens bei Bewusstsein an die Rettungskräfte übergeben werden. Im Weiteren wurde ein Rettungshubschrauber angefordert, welcher kurz darauf auch vor Ort landete. Für die Dauer der Maßnahmen musste die B 194 teils halbseitig und teils voll gesperrt werden. Trotz intensiver notfallmedizinischer Maßnahmen verstarb der Mann noch vor Ort. Nicht alle Verkehrsteilnehmer hatten das nötige Verständnis für die Absperrmaßnahmen vor Ort. Anders lässt es sich nicht erklären, dass immer wieder Absperrkegel etwa beiseite geräumt wurden und sogar drei Fahrzeuge durch die Einsatzstelle gefahren sind. Andere Verkehrsteilnehmer hinterfragten die Absperrmaßnahmen bei den Einsatzkräften, die eigentlich in Ausübung ihrer jeweilig notwendigen Tätigkeiten waren. Auch berichteten die Ersthelfer, denen besonderer Dank gilt, dass vor ihnen andere Fahrzeuge an dem hilfebedürftigen Mann vorbeigefahren sind, obwohl auch sie hätten erkennen können, dass er Hilfe brauchte. Ob durch das Handeln einzelner dadurch der Anfangsverdacht einer Ordnungswidrigkeit oder gar einer Straftat gegeben ist, wird gegenwärtig geprüft. Wie verhalte ich mich richtig an einer Unfall-/Einsatzstelle? Kommt man auf eine bereits abgesperrte und gesicherte Unfall-/Einsatzstelle zu, fährt man wie so oft vorausschauend und langsam heran. Kommt man zum Stehen, sollte man dies möglichst weit rechts tun, um gegebenenfalls gleich Platz für weitere Einsatzkräfte zu lassen (Stichwort: Rettungsgasse). Man sollte es auch vermeiden auszusteigen, nicht zuletzt befindet man sich nach wie vor auf einer Straße. Auch sollte man Obacht walten lassen, wenn man wenden will. Im besten Fall sogar darauf verzichten. Zum einen birgt es Risiken beim Wenden selbst, falls im Gegenverkehr doch noch Fahrzeuge kommen oder aber von hinten kommen Einsatzkräfte die entweder durch das Wendemanöver behindert werden oder dadurch, dass ihnen bei einer Vollsperrung andauernd gewendete Fahrzeuge entgegenkommen. Sind dann auch noch Fußgänger auf der Fahrbahn, summiert sich das Gefahrenpotenzial. Rechts heranzufahren und im Fahrzeug zu warten wird in den meisten Fällen von Vorteil sein. Alle Einsatzkräfte können ungehindert ihrer Arbeit nachgehen und haben freie Fahrt. Was sollte ich unbedingt unterlassen? An der Unfall-/Einsatzstelle selbst hat kein Unbeteiligter etwas zu suchen! Weder hat man das Recht dazu, zu gaffen, noch ist es der Situation dienlich, wenn man an oder gar innerhalb der Absperrung Einsatzkräfte behindert oder ablenkt. Im Zweifel würde man für so ein Verhalten ein Bußgeld oder eine Strafanzeige kassieren. Der Einsatz würde sich unnötig in die Länge ziehen, man würde sich und andere dadurch unnötig gefährden und im Zweifel müssten zur Abwendung solch eines Störverhaltens entweder weitere Einsatzkräfte nachalarmiert werden oder aber die vor Ort befindlichen Kräfte müssten sich dann um eventuelle Störer kümmern, anstelle ihrer eigentlichen Aufgaben. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Stralsund Marcel Opitz Telefon: 03831/245 205 E-Mail: pressestelle-pi.stralsund@polizei.mv-regierung.de Internet: