Erbach: Polizei untersagt Weiterfahrt
Eine Streife der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen kontrollierte am Mittwoch (07.12.) auf der Bundesstraße 45 einen Lastwagen mit einem augenscheinlich überladenen Anhänger aus Osteuropa.
Der 32-jährige Fahrer beförderte insgesamt drei Fahrzeuge innerhalb von Deutschland und führte somit eine nationale Güterbeförderung durch. Diese sogenannte Kabotagebeförderung ist unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Gemäß den vorgelegten Dokumenten stand das Handeln der Spedition aber nicht im Einklang mit dem Güterkraftgesetz.
Eine Überprüfung der Frachtpapiere mit den digitalen Daten aus dem Fahrtenschreiber, erhärtete die Zweifel der Ordnungshüter. Der Fahrer, der keine EU-Fahrerbescheinigung zur rechtmäßigen Arbeitsaufnahme bei der osteuropäischen Spedition besaß, verwickelte sich anschließend immer mehr in Widersprüche. Weiterhin führte er eine gut versteckte fremde Fahrerkarte mit, die in den Tagen zuvor auch mehrmals zum Einsatz kam.
Die Weiterfahrt wurde von der Polizei untersagt. Der Transportunternehmer muss nun die legale Weiterbeförderung der drei Fahrzeuge organisieren. Zur Sicherung des Bußgeldverfahrens wurde für das vorsätzliche, gesetzwidrige Handeln der Spedition eine Sicherheitsleistung in Höhe von 4000 Euro erhoben. Außerdem musste der 32-Jährige Fahrzeugführer weitere 400 Euro für die von ihm begangenen Verstöße entrichten.
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