Bensheim: Polizei untersagt Weiterfahrt-Auto mit zahlreichen Mängeln/Kleinlaster zu schwer

Am Donnerstag (08.12.) führten Kräfte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen Kontrollen durch. Gegen 13.45 Uhr fiel den Beamten hierbei ein 24 Jahre alter Autofahrer in der Wormser Straße auf, dessen Fahrzeug offensichtlich technisch verändert war. Beim TÜV wurden anschließend diverse Mängel und nicht konforme Umbauten festgestellt. Das serienmäßige Fahrwerk wurde gegen ein Luftfahrwerk getauscht, in Verbindung mit geänderten Domlagern zur Sturzverstellung, wobei sich der Sturz außerhalb der vorgesehen Werte befand. Der montierte Sport-Endschalldämpfer wurde ausgeräumt, der Katalysator entfernt. Dies führte zu einem veränderten Abgas und Geräuschverhalten. Die vorderen Seitenscheiben wurden unzulässig dunkel foliert und das serienmäßige Lenkrad wurde gegen ein Sportlenkrad getauscht. Unzulässiger Weise wurde dabei der Airbag entfernt. Dies führt im Falle eines Unfalls zu einer erheblichen Eigengefährdung des Fahrers. Die serienmäßige Bremsanlage wurde ebenfalls umgebaut. Ein Nachweis für den fachgerechten Umbau konnte aber nicht vorgelegt werden. Aufgrund der zahlreichen Modifikationen war die Betriebserlaubnis erloschen. Durch die Ordnungshüter wurde die Weiterfahrt untersagt. Auf den Mann kommt nun ein Bußgeld zu. Aufgrund des entfernten Katalysators wird zudem geprüft, ob ein Verstoß gegen das Kraftfahrsteuergesetz vorliegen könnte, weil die eingetragene Abgasnorm in den Fahrzeugpapieren nun nicht mehr den Tatsachen entspricht. Ebenfalls unrühmlich fiel den Verkehrspolizisten im dortigen Bereich der Fahrer eines Kleinlasters auf, weil er die zulässige Anhängelast seines Kleinlasters um mehr als 30 Prozent überschritten hatte. Das Zugfahrzeug wies eine Anhängelast von maximal 2000 Kilogramm auf. Der 37-jährige Fahrer zog jedoch einen größeren Anhänger, welcher mit einem Bagger zum Garten/Landschaftsbau beladen war. Das Gesamtgewicht betrug 2645 Kilogramm. Aufgrund der Überladung und der nicht ausreichenden Sicherung des Baggers wurde auch hier die Weiterfahrt untersagt. Auf den Fahrer kommen nun ein Bußgeld von mindestens 380 Euro sowie Punkte in Flensburg zu. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Südhessen Pressestelle Klappacher Straße 145 64285 Darmstadt Bernd Hochstädter Telefon: 06151 / 969 - 13110 Mobil: 0172 / 309 7857 Pressestelle (zentrale Erreichbarkeit) Telefon: 06151 / 969 - 13500 E-Mail: pressestelle.ppsh@polizei.hessen.de