Verkehrsunfallflucht – (k)ein Kavaliersdelikt
Landkreis Celle - Täglich werden in Stadt und Landkreis Kraftfahrzeuge im Rahmen von Verkehrsunfällen beschädigt. Wenn die beteiligten Personen vor Ort sind und weder Personen- noch größerer Blechschaden entstanden ist, und die Beteiligten sich über den Unfallhergang einig sind, ist ein Einschreiten der Polizei nicht notwendig. Ein Personalienaustausch und die Mitteilung über den Schaden an die jeweilige Versicherung ist ausreichend. Sollte es zu Personenschaden und/oder nicht unerheblichen Schaden an den beteiligten Kraftfahrzeugen gekommen sein, ist eine Aufnahme durch die Polizei notwendig. Leider gibt es auch eine beachtliche Menge an Verkehrsunfällen, in welchen sich der Unfallverursacher entfernt, ohne seinen Pflichten als Unfallbeteiligter nachzukommen. Hierbei handelt es sich nicht nur um eine kleine Verfehlung, sondern stellt eine Straftat dar. Nicht selten werden im Rahmen der Ermittlungen durch Zeugenangaben die Unfallverursacher festgestellt. Dies kann neben empfindlichen Geldstrafen auch Haftstrafen von ein bis drei Jahren für denjenigen, welcher sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat, zur Folge haben. Dies kann zur Einziehung der Fahrerlaubnis führen und ein Fahrverbot zur Folge haben. In jedem Fall ist es besser seine Unfallbeteiligung anzuzeigen. Sollte der Geschädigte nicht nach angemessener Wartezeit bei seinem Fahrzeug erscheinen, soll die Polizei verständigt werden.
Vom 01.01.2022 bis zum 12.12.2022 sind bei der Polizeiinspektion Celle rund 3600 Verkehrsunfälle zur Anzeige gebracht worden, davon handelt es sich bei Rund 900 Fällen um Verkehrsunfallfluchten, was etwa 1/4 aller Verkehrsunfälle sind.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Celle
Dirk Heitmann
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