Autofahrer gibt kräftig Gas – Hinweise auf Drogen am Steuer

Seine rasante Fahrweise auf der B 59 ist einem 27 Jahre alten Mann aus Mönchengladbach am Mittwochabend (14.12.), gegen kurz vor 22:30 Uhr zum Verhängnis geworden. Er hatte beim Umschalten der Ampel auf "grün" stark beschleunigt und war dadurch einer Streife aufgefallen. Bei der Kontrolle stellte sich dann heraus, dass der Fahrer des VW Golfs keinen Führerschein hatte und ein Klipptütchen mit Cannabis im Fahrzeug lag. Da ein Drogenvortest den Konsum von THC (Wirkstoff der Hanfpflanze) und Kokain anzeigte, musste der Mann auf der Wache eine Blutprobe abgeben. Sein Fahrzeug wurde durch ein Abschleppunternehmen zu einem nahe gelegenen Parkplatz versetzt. Gegen den Mönchengladbacher wurden Strafverfahren wegen Drogenbesitz und der Drogenfahrt ohne Führerschein eingeleitet. Er muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe und einer Führerscheinsperre rechnen. Die Kosten zur Sicherung seines Wagens wird er ebenfalls übernehmen müssen. Drogenkonsum führt zu deutlichen Beeinträchtigungen der optischen und akustischen Wahrnehmung sowie des Reaktions- und Konzentrationsvermögens. Daher ist es verboten, unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug zu führen. Drogenkonsumenten gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch Freunde und Familienangehörige, die bei ihnen im Auto mitfahren, und alle anderen Verkehrsteilnehmer. Wenn Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen eine Geldbuße bis zu 1.500 Euro zahlen. Außerdem erhalten sie ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten. Wer drogenbedingt einen Fahrfehler macht, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Unfall baut, begeht eine Straftat. Dies hat unter anderem ein Bußgeld- bzw. Strafverfahren, eine Führerscheinsperre bis zu fünf Jahren und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zur Folge. Ein Drogenkonsument kann die Fahrerlaubnis auch verlieren, wenn er nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Allein der Besitz oder nachgewiesene Konsum von Drogen kann dafür schon ausreichen. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: