BPOLI MD: Gleich zwei Haftbefehle vollstreckt und erneut Drogen aufgefunden

Am Freitag, den 16. Dezember 2022 kontrollierte eine Streife der Bun-despolizei gegen 18:00 Uhr im Bahnhof Merseburg einen Reisenden. Die fahndungsmäßige Überprüfung des 21-jährigen Afghanen ergab, dass die Staatsanwaltschaft Halle/S. gleich mit zwei Vollstreckungshaftbefeh-len, welche jeweils im September dieses Jahres ergingen, nach dem Mann suchte. Demnach verurteilte ihm das Amtsgericht Merseburg im März 2021 wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetztes zu einer Geldstrafe von 300 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen. Von der Geldstrafe beglich er bereits einen Teil, so dass noch 70 Euro zu zahlen waren. Im Mai 2021 stand er wieder vor einem Richter des besagten Amtsgerichtes. Hierbei wurde er wegen Sachbeschädigung sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen und erhielt eine Geldstrafe von 1060 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 106 Tagen. Auch hier zahlte er bereits einen Anteil und es standen noch 830 Euro aus. Beide Haftbefehle ergingen, da er die Geldstrafen nicht in Gänze beglich und sich trotz ergangener Ladung dem Strafantritt nicht gestellt hatte. Die Bundespolizisten eröffneten ihm die Haftbefehle, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Bei der sich anschließenden Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten in einer Aluminiumkugel eine geringe Menge an vermutlich Marihuana und stellten dies sicher. Der Verurteilte rief einen Bekannten an und schilderte ihm seine missliche Lage. Dieser erklärte sich bereit, die offenen Beträge von 900 Euro für ihn zu zahlen. Nach Eingang des Geldes konnte der Verurteilte die Dienststelle entsprechend wieder verlassen. Allerdings erhielt er eine neue Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391-56549-505 Mobil: +49 (0) 152 / 04617860 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de