Ladendiebstahl – Verurteilung im beschleunigten Verfahren
Braunschweig, Innenstadt
15.12.2022, 13 Uhr
Ein Ladendieb entwendet zum wiederholten Mal mehrere Parfums und steht am Folgetag dem Richter gegenüber.
Am Donnerstagmittag beobachtete ein Mitarbeiter einer Parfümerie einen Mann, wie er diverse Parfumflacons in seinen Jacken- und Hosentaschen verstaute. Er sprach den Unbekannten an und bat ihn, mit in das Büro der Filiale zu kommen. Hier gab er zunächst die eingesteckte Ware heraus, wurde dann aber zunehmend aggressiver und versuchte den Mitarbeiter und Zeugen des Diebstahls zu schlagen.
Als der Mitarbeiter daraufhin die Polizei alarmierte, flüchtete der Dieb. Das Diebesgut im Wert von mehreren Hundert Euro ließ er zurück.
Die Polizei konnte den 34-Jährigen in Tatortnähe festnehmen. Die Ermittlungen ergaben, dass er an diesem Tag weder über ausreichend Bargeld noch über weitere Zahlungsmittel verfügte, mit denen er die Ware hätte bezahlen können. In der Vergangenheit ist er schon mehrfach mit Eigentumsdelikten aufgefallen und verfügt über keinen festen Wohnsitz in Deutschland.
Auf Grund dieser Erkenntnisse regte die Staatsanwaltschaft Braunschweig beim Amtsgericht die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens an, woraufhin sich der 34-Jährige am Freitagvormittag gegenüber dem Amtsrichter verantworten musste.
Das Amtsgericht Braunschweig verurteilte den Mann im Rahmen der Hauptverhandlung wegen des Diebstahls zu einer Geldstrafe.
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