Bundespolizei Flughafen Hannover: Gefängnisaufenthalt für Haftbefehl und Urkundenfälschung
Kurz nach Mitternacht war die Reise für eine 52-jährige Deutsche am Flughafen Hannover beendet. Bei der Einreisekontrolle des Fluges aus Antalya wurde durch die kontrollierenden Beamten der Bundespolizei ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Verden festgestellt. Aus der Verurteilung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung waren noch 31 Tage Restersatzfreiheitsstrafe oder 1.379,50 EUR offen. Bei der Klärung, ob die Frau den von der Haft befreienden Betrag entrichten kann, fiel den Beamten auf der Dienststelle ein Kinderreisepass ins Auge. Da die Frau alleine reiste wurde dieser überprüft und es stellte sich dabei heraus, dass in dem Kinderreisepass das Geburtsdatum der Tochter und das Ausstellungsdatum des Passes verändert wurde. Da die 52-jährige auch nach mehrmaligen Zählen des mitgeführten Bargeldes den offenen Betrag nicht bezahlen konnte wurde sie nach Aufnahme der Strafanzeige wegen erneuter Urkundenfälschung in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo die Frau nun die 31 Tage Haft über den Jahreswechsel verbringen muss.
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Detlef Zieling
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