BPOLI EBB: Würden Sie mit Dynamitstangen böllern?
Natürlich nicht! Auch wenn der Vergleich etwas hinkt, die Explosion und Zerstörungskraft eines illegalen Böllers gleicht aber eher einer solchen als einem normalen Feuerwerkskörper.
Aber genau das ist das Problem. Silvester steht vor der Tür und viele decken sich auch mit ungeprüftem Feuerwerk aus dem Ausland ein. Und das wird dort auf den Grenzmärkten neben den legalen Pyrotechnikartikeln angeboten oder findet andere Wege zum Verbraucher. Viele greifen unbesonnen zu oder suchen gar den besonderen Thrill. Dass man sich aber damit unter Umständen in Lebensgefahr begibt und auch andere gefährdet, daran denkt niemand. Aus diesem Grund warnt die Bundespolizei eindringlich vor dem Kauf und dem Gebrauch von illegalem Feuerwerk. Außerdem hat dies oft ein Strafverfahren wegen dem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz zur Folge. Und auch die Kosten für die Entsorgung durch den Entschärfungsdienst kann mit bis zu 500,00 Euro zu Buche schlagen.
Seit Wochen sind wir in regionalen Schulen unterwegs um die Jugendlichen zu sensibilisieren. In einem Präventionsfilm erzählen zwei Bölleropfer aus Sachsen und Sachsen-Anhalt wie sie ein Auge und mehrere Finger verloren haben. Selbst ein kleiner "La Bomba" mit 2 bis 3 Gramm Nettoexplosivmasse reicht aus, um eine Hand zu zerstören. Erst vor ein paar Wochen erging es so einem Jugendlichen aus der Oberlausitz. Das Hantieren mit illegalen Böllern hat Folgen für sein gesamtes Leben.
Das Gefährliche ist der mit Industriesprengstoff vergleichbare Blitzknallsatz in den Knallern. Und davon sind bis zu 200 Gramm in einem solchen enthalten. Die Explosionskraft ist unvorstellbar. Außerdem werden die Gipsverschlüsse weggeschossen wie eine Gewehrkugel. Aber auch der unsachgemäße Gebrauch von geprüftem Feuerwerk kann Verletzungen zur Folge haben. Daher immer Knaller am Boden und mit Sicherheitsabstand entzünden. Und Raketen nur aus fixierten Flaschen abschießen.
Die Bundespolizei appelliert: Seien Sie Vorbild für unsere Jugendlichen. Lassen Sie die Finger von verbotenem Feuerwerk. Und geprüftes Feuerwerk der Klasse F2 verlangt ein Mindestalter von 18 Jahren.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Pressesprecher
Alfred Klaner
Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 45
E-Mail: bpoli.ebersbach.oea@polizei.bund.de