Wildunfall führt zur Einleitung diverser Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren
HOLLE (erb). Am 03.01.2022, gegen 20:00 Uhr, befährt ein zunächst unbekannter Kraftfahrzeugführer die Bundesstraße 6 zwischen 31188 Holle/Heersum und 31174 Schellerten/Wendhausen, als eine Wildschweinrotte die Fahrbahn kreuzt. Es kommt zu einem Unfall, in dessen Folge zwei angfahrene Tiere auf der Fahrbahn zurückbleiben. Neben den beiden Tieren verbleiben auch mehrere, zum Teil größere Trümmerteile auf der Straße. Der Unfallbeteiligte entfernt sich jedoch, ohne die Unfallstelle abzusichern oder die Polizei zu verständigen.
Eine in der Dunkelheit hinter dem Unfallverursacher fahrende 51-jährige Sarstedterin erkennt die Hindernisse auf der Fahrbahn zu spät und überfährt diese. Glücklicherweise kommt es hierbei nach aktuellem Kenntnisstand zu keinerlei Schäden an ihrem Pkw. Die Frau sowie ihr Begleiter stoppen daraufhin ihr Fahrzeug, sichern die Unfallörtlichkeit ordnungsgemäß ab und alarmieren die Polizei.
Bei Eintreffen von Polizei und Jagdpächter sind beide Wildtiere bereits tot. Am Fahrbahnrand kann ein Kennzeichen aufgefunden werden, welches später dem Unfallfahrer zugeordnet werden kann. Noch während der laufenden Ermittlungen kontaktiert dieser - allerdings erst über eine Stunde nach dem Unfall - eigenständig die Polizeileitstelle, um das Geschehene zu melden.
Durch die Bad Salzdetfurther Beamten wird im Anschluss die Fahrtüchtigkeit des 29-Jährigen mit Wohnsitz in Hildesheim überprüft. Ein Urintest reagiert hierbei positiv auf Kokain, weswegen sich der Mann einer Blutentnahme unterziehen musste. Aufgrund seines rücksichtslosen und gefährlichen Verhaltens erwarten den Mann nun mehrere Ermittlungsverfahren und erhebliche Konsequenzen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass Unfallbeteiligte grundsätzlich dazu verpflichtet sind, die Unfallörtlichkeit so lange wie notwendig beziehungsweise bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte abzusichern. So soll verhindert werden, dass andere Verkehrsteilnehmer mit Trümmern oder liegengebliebenen Fahrzeugen kollidieren und Schaden nehmen. Dies gilt selbstverständlich auch für Wildunfälle, bei denen Trümmerteile oder Tiere auf der Fahrbahn verbleiben. Überdies sind Unfälle mit Schalenwild in jedem Fall der Polizei oder Jagdberechtigten zu melden.
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