BPOL NRW: Mönchengladbach Hbf – 14-Jähriger mit Einhandmesser unterwegs
Bundespolizisten kontrollierten am Donnerstagabend (12. Januar), um 21.10 Uhr, einen 14-Jährigen im Mönchengladbacher Hauptbahnhof und fanden ein verbotenes Einhandmesser im Hosenbund. Die Beamten stellten das Messer sicher und informierten die Eltern über den Fund.
In den Abendstunden trafen Beamte der Bundespolizei auf den 14-jährigen Deutschen, der sich etwas nervös verhielt. Als die Beamten fragten, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände mit sich führe, verneinte er die Frage zögerlich. Daraufhin durchsuchten die Uniformierten den Jugendlichen. Im Hosenbund fanden sie griffbereit ein Einhandmesser. Nach dem Waffengesetz ist das Führen des Messers verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz dar.
Das Messer wurde sichergestellt, die Erziehungsberechtigten wurden über den Vorfall informiert und der 14-Jährige konnte seinen Weg fortsetzen. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde eingeleitet.
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