Schwerpunktkontrollen der Polizei
Das Thema Fahrtüchtigkeit ist auch im Jahr 2023 ein landesweiter Schwerpunkt der Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen.
Der Verkehrsdienst errichtete hierfür am Donnerstag (12.01.) gegen 09:00 Uhr auf dem TÜV Gelände an dem Derendorfweg eine Kontrollstelle.
Innerhalb von vier Stunden überprüften die Einsatzkräfte 52 Verkehrsteilnehmer mit ihren Fahrzeugen.
Der Fokus lag auf der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit der Fahrzeugführer.
In fünf Fällen fielen die Drogenvortests positiv auf Betäubungsmittel aus.
Ein 42 jähriger Neusser, welcher seinen PKW ebenso unter dem Einfluss von Kokain führte, wies derart starke drogenbedingte Ausfallerscheinungen auf, dass dieser offenkundig nicht in der Lage war, seinen PKW sicher im Straßenverkehr zu führen. Sein Führerschein wurde durch die Beamten sichergestellt.
Weiterhin kontrollierten die Beamten einen 23 jährigen Neusser, welcher seinen VW Golf unter dem Einfluss von Kokain, Cannabis sowie unter dem Betäubungsmittel MDMA, auch als Ecstasy bekannt, führte.
Die verbleibenden drei Fahrzeugführer standen beim Führen ihres Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von Cannabis.
Bei einem Fahrzeugführer konnten drei Joints sowie weiteres Cannabis aufgefunden werden. Dieses wurde durch die Beamten sichergestellt.
Bei allen fünf Verkehrsteilnehmern wurde eine Blutentnahme angeordnet und die Weiterfahrt untersagt.
Bei einer Überschreitung des jeweiligen Grenzwertes des berauschenden Mittels müssen die Verkehrsteilnehmer jeweils mit mindestens einem einmonatigen Fahrverbot, zwei Punkten in der Flensburger Datei sowie einem Bußgeld von 500,- EUR rechnen. Drogenkonsum führt zu deutlichen Beeinträchtigungen der optischen und akustischen Wahrnehmung sowie des Reaktions- und Konzentrationsvermögens. Daher ist es verboten, unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug zu führen.
Drogenkonsumenten gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch Freunde und Familienangehörige, die bei ihnen im Auto mitfahren sowie andere Verkehrsteilnehmer.
Ein Drogenkonsument kann die Fahrerlaubnis auch verlieren, wenn er nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Alleine der Besitz oder nachgewiesener Konsum von Drogen kann dafür schon ausreichen.
Die fachkundigen Beamten des Verkehrsdienstes Neuss stellten bei einem Opel zudem fest, dass die Rad-/Reifenkombination nicht in Verbindung mit dem Fahrwerk in den Fahrzeugpapieren eingetragen wurde. Es lagen diesbezüglich auch keine Gutachten oder eine etwaige Änderungsabnahme vor. Somit erlischt die Betriebserlaubnis. In diesem Fall führte dies dazu, dass dem Fahrzeugführer ein Verwarngeld in Höhe von 50EUR angeboten wurde. Zudem müssen die Veränderungen durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen werden.
Die Einsatzkräfte konnten weitere Verstöße hinsichtlich fehlender Ladungssicherung, Missachtung der Gurtpflicht sowie der missbräuchlichen Benutzung eines Mobiltelefons ahnden.
Die Polizei leitet in allen Fällen entsprechende Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren ein.
Die Polizei kontrollierte an dem Tag ebenfalls mit einer Geschwindigkeitsmessanlage im Stadtgebiet Neuss. 48 Autofahrer hielten sich nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50km/h.
Ein Verkehrsteilnehmer muss mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
Die Kreispolizeibehörde Neuss wird Kontrollaktivitäten zur Entdeckung von Fahrten unter Drogen- und Alkoholeinfluss auch zukünftig weiter im gesamten Kreisgebiet intensivieren, um einhergehend damit schwere Unfälle zu verhindern.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: