Bundespolizeidirektion München: Polizeibekannter Hundewelpen-Händler gefasst

Bundespolizei erklärt Visum eines Russen für ungültig und verweigert ihm die Einreise Die Garmisch-Partenkirchner Bundespolizei hat am Dienstag (17. Januar) das spanische Visum eines russischen Businsassen kurzerhand annulliert. Außerdem erhielt er ein mehrjähriges Einreiseverbot. Der Mann war an der B2 auf Höhe Klais festgenommen worden. Noch am selben Tag musste er das Land mit mehreren Strafanzeigen im Gepäck wieder verlassen - ohne die Hundewelpen, die er im Reisebus aus Mailand dabei hatte und mit 750 Euro weniger im Geldbeutel. Die beiden Tiere wurden sichergestellt und ins Tierheim gegeben. Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle des russischen Staatsangehörigen in einem in Italien zugelassenen Bus konnte sich der 37-Jährige mit seinem Reisepass und einem Visum ausweisen. Sein Reiseziel wäre laut Busfahrkarte München gewesen. Er führte zwei Welpen der Hunderasse Pomerian Spitz mit. Außerdem verfügte er über Dokumente, die auch für die Veräußerung der Tiere erforderlich gewesen wären. Seine demnach offenkundige Absicht, zum Verkauf der Welpen, nach Deutschland reisen zu wollen, stand im Widerspruch zu dem in Spanien für touristische Zwecke erteilten Visum. Bei ersten Recherchen stellte sich zudem heraus, dass der Mann bereits polizeilich registriert worden war. Die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen hatte den Russen erst im Oktober bei dessen Einreise mit Hundewelpen im Gepäck erwischt. Dort war er unter anderem beschuldigt worden, illegalen Welpenhandel zu betreiben. Nachdem der Hundehalter zum Bundespolizeirevier nach Garmisch-Partenkirchen verbracht worden war, wies er alle Vorwürfe von sich. Als die Beamten auch die zu den Tieren gehörenden Dokumente unter die Lupe nahmen, erkannten sie allerdings, dass es bei einem Tierausweis beziehungsweise einer Veterinärbescheinigung für die Einfuhr in die EU Unregelmäßigkeiten gab. In den Papieren waren Veränderungen vorgenommen worden, die klar auf nachträgliche Verfälschungen hindeuten. Der aus Moskau stammende Mann erhielt Strafanzeigen wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise und Visumserschleichung. Sein Touristenvisum erklärte die Bundespolizei für ungültig, zeigte ihn wegen illegaler Einreise an und setzte für die kommenden vier Jahre ein Einreiseverbot fest. Nachdem er 750 Euro als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren hinterlegt hatte, wurde er zurückgeschoben und der österreichischen Polizei überstellt. Die zwei sichergestellten Welpen, die sich dem eingeschalteten Veterinäramt zufolge in einem guten Zustand befinden sollen, wurden dem Tierheim übergeben. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf ________________________________________________ Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: 08031 8026-2200 | Fax: 08031 8026-2199 E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .