Bundespolizeidirektion München: Visum und Führerschein abgelaufen/ Bundespolizei verweigert Töpferwarenverkäufer die Einreise

Am Montag (16. Januar) hat die Bundespolizei am Grenztunnel Füssen einen tunesischen Fahrzeuglenker beim Versuch der unerlaubten Einreise gestoppt. Das Visum des Mannes war längst ungültig - wie auch seine Fahrerlaubnis. Kemptener Bundespolizisten stoppten kurz nach Mitternacht in der Kontrollstelle am Grenztunnel einen Transporter mit tunesischer Zulassung. Der Fahrer des Wagens wies sich mit seinem gültigen tunesischen Reisepass und italienischem Kurzzeitvisum, welches 90 Tage gültig war, aus. Die Beamten stellten bei der Überprüfung der Ein- und Ausreisestempel im Pass fest, dass der 59-Jährige die Aufenthaltsdauer schon mehr als anderthalb Monate überzogen hatte. Weiterhin erkannten die Polizisten, dass der Führerschein des Mannes bereits seit Oktober 2022 abgelaufen und damit auch die dazugehörige Übersetzung nicht mehr gültig war. Der Tunesier war eigenen Angaben zufolge auf dem Weg nach Berlin, um dort seine mitgeführten Töpferwaren zu verkaufen. Die Beamten zeigten den Nordafrikaner wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Der Beschuldigte erhielt außerdem eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Bearbeitung des Verkehrsdeliktes übernimmt die hierfür zuständige bayerische Polizei. Die Bundespolizisten wiesen den Beschuldigten noch am Montagvormittag nach Österreich zurück. Die Autoschlüssel blieben in Ermangelung eines gültigen Führerscheins bei der Verkehrspolizei. Rückfragen bitte an: Sabine Dittmann Bundespolizeiinspektion Kempten Kaufbeurer Straße 80 | 87437 Kempten Pressestelle Telefon: 0831 / 540 798-1010 E-Mail: bpoli.kempten.presse@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion Kempten schützt mit ihren Revieren Weilheim und Lindau auf 220 Grenzkilometern zwischen Bodensee und Ammergebirge die Schengen-Binnengrenze zu Österreich, um grenzüberschreitende Kriminalität und irreguläre Migration zu verhindern. Zudem sorgen die Bundespolizisten auf 560 Streckenkilometern und 91 Bahnhöfen für die Sicherheit des Bahnverkehrs und der Reisenden. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Landsberg am Lech, Lindau, Ober-, Ost-, Unterallgäu und Weilheim-Schongau, sowie die kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen. Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter oder oben genannter Kontaktadresse.