PD Dresden – Verdacht des Subventionsbetrugs in sieben Fällen

Verdacht des Subventionsbetrugs in sieben Fällen Medieninformation: 043/2023 Verantwortlich: Thomas Geithner Stand: 18.01.2023, 13:38 Uhr Gemeinsame Medieninformation Staatsanwaltschaft Dresden Polizeidirektion Dresden Verdacht des Subventionsbetrugs in sieben Fällen Durchsuchungsmaßnahmen realisiert Audi Sport R8 Coupé sichergestellt Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln derzeit gegen einen 32-jährigen Deutschen u. a. wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs in sieben Fällen. Der Beschuldigte betrieb zunächst bis Februar 2020 ein Einzelunternehmen in Dresden-Klotzsche, dessen Geschäftsgegenstand u. a. Personal- und Veranstaltungsmanagement war. Nach Aufgabe seines Einzelunternehmens im Februar 2020 führte er seine Geschäftstätigkeit im Rahmen einer Unternehmergesellschaft ("Mini-GmbH") in Dresden-Klotzsche fort. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen März 2020 und Februar 2021 für sein Einzelunternehmen bei der Sächsischen Aufbaubank in fünf Fällen Corona-Subventionen in Höhe von insgesamt etwa 95.000 Euro beantragt zu haben, obwohl die Voraussetzungen für eine Bewilligung nicht vorlagen, da der Beschuldigte den Geschäftsbetrieb bereits eingestellt hatte. Antragsgemäß wurden dem Beschuldigten die Subventionen zu Unrecht bewilligt und ausgezahlt. Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, im März und im April 2020 in zwei Fällen Corona-Subventionen für die von ihm betriebene Unternehmergesellschaft in Höhe von insgesamt 59.000 Euro beantragt und dabei u. a. unrichtige Angaben zum Liquiditätsbedarf und zu den Betriebsausgaben des Unternehmens gemacht zu haben. Antragsgemäß wurden dem Beschuldigten die Subventionen zu Unrecht bewilligt und ausgezahlt. Der Beschuldigte soll die erhaltenen Subventionen zur privaten Lebensführung verwendet und sich hiervon insbesondere einen Audi Sport R8 Coupé für 95.000 Euro gekauft haben. In diesem Verfahren erfolgten am 17. Januar 2023 umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen in den Wohn- und Geschäftsräumen des Beschuldigten in Radebeul. Dabei wurden umfangreiche Geschäftsunterlagen in digitaler und analoger Form sichergestellt. Zudem wurde der Audi Sport R8 Coupé in Umsetzung von Maßnahmen der Vermögensabschöpfung sichergestellt. Der Beschuldigte befindet sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen. Er ist bereits erheblich vorbestraft, auch wegen Vermögensdelikten. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.