230118 – 0084 Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Riederwaldtunnels haben begonnen

Ein weiterer Medieninhalt Nach den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main sowie des Verwaltungsgerichtshofs Kassel in dieser Woche, haben heute Morgen, gegen 05:00 Uhr die Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Riederwaldtunnels im Fechenheimer Wald begonnen. Die Polizei hat diesen intensiv und sehr gründlich vorbereitet und ist mit einer Vielzahl an Einsatzkräften aller hessischen Präsidien sowie der Bundespolizei vor Ort. Alle noch im gesperrten Waldstück befindlichen Personen werden angesprochen und bekommen mehrfach die Möglichkeit eröffnet, das Waldstück freiwillig zu verlassen. Die Polizei setzt hierbei auf eine deeskalierende und kommunikative Vorgehensweise. Sofern sich die Ausbaugegner weigern, das Waldstück zu verlassen, werden sie durch Einsatzkräfte aus dem Wald gebracht. Neben speziell ausgebildeten Höheninterventionsteams kommen hierbei auch Spezialgeräte zum Einsatz, um Ausbaugegner, die sich bspw. in selbstgebauten Strukturen in teils großer Höhe auf den Bäumen befinden, sicher nach unten und anschließend aus dem Gefahrenbereich zu bringen. Jedes einzelne Baumhaus, jede im betroffenen Waldstück geschaffene Struktur birgt ein Risiko für Leib und Leben. Diese Risiken ergeben sich u.a. aus der Art der Konstruktion und der Höhe, in der sie sich befinden sowie den Aufenthalt von Menschen auf und in ihnen. Teilweise sind die Strukturen auch untereinander und mit dem Boden verbunden. Die Polizei geht hier mit größter Sorgfalt und Vorsicht vor. Die Sicherheit aller steht dabei während des gesamten Einsatzverlaufs an erster Stelle. Die Einsatzkräfte werden kein Risiko zu Gunsten eines schnelleren Einsatzverlaufs eingehen. Sie werden die Maßnahmen so lange wie nötig begleiten, um bestmöglich Sicherheit zu garantieren. Der polizeiliche Anspruch ist es, dass im Einsatz niemand verletzt wird - kein Ausbaugegner, kein Polizist, kein unbeteiligter Bürger. Die Polizei appelliert an alle Protestierenden, den Wald und die Strukturen freiwillig und friedlich zu verlassen und keine unverantwortlichen Risiken einzugehen. Die Rolle der Polizei im laufenden Einsatz ist neutral - sie hat weder entschieden, dass gefällt und gebaut wird, noch fällt oder baut sie selbst. Es ist ihre Aufgabe, einen bestmöglichen Grundrechtsausgleich zwischen allen Grundrechtsträgern herzustellen. Sie handelt im Auftrag des Rechtsstaats. Ihr geht es um Sicherheit und Gefahrenabwehr. Die Polizei wird im Laufe des Einsatzes die Versammlungsfreiheit aller friedlich Protestierenden gewährleisten und schützt alle legitimen sowie auf den Grundsätzen des Versammlungsrechtes fußenden Versammlungen. Sie verdeutlicht jedoch auch, dass Straftaten, die im Zusammenhang mit Protestaktionen begangen werden, frühzeitig, offensiv und konsequent unter Beachtung der geltenden Verhältnismäßigkeitsgrundsätze verfolgt werden. Die Polizei erklärt ihre Rolle und Aufgaben sowie die Maßnahmen und deren Durchsetzung und Notwendigkeit aktiv, offen und transparent. Zur Transparenz gehört das Kontrollinstrument der parlamentarischen Beobachtung. Bei dieser besonderen Einsatzlage ist es für die Polizei selbstverständlich, dass sie diese Möglichkeit nicht nur den Abgeordneten des Hessischen Landtages und des Deutschen Bundestages einräumt, sondern auch Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Frankfurt und kirchlicher Einrichtungen. Die Beobachter erhalten die Möglichkeit, sich in Einsatzbereichen zu bewegen, die für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Ihnen werden erfahrene Polizeibeamte an die Seite gestellt, die ihnen den sicheren Zugang zum Einsatzbereich ermöglichen und für Auskünfte zur Verfügung stehen. Information der Medien und Anlaufstelle für Medienvertreter Die Polizei wird dem Informationsinteresse der Medienvertreterinnen und -vertreter während des Einsatzes wie gewohnt entsprechen und richtet deshalb eine mobile Pressestelle für O-Töne sowie eine mobile Medienbetreuung im Einsatzraum ein, die über den gesamten Einsatzzeitraum Medienschaffenden zur Verfügung steht. Die Anlaufstelle für Medienschaffende ist das oberste Parkdeck des P+R Parkhauses in der Borsigallee. Bitte beachten Sie, dass hier keine Parkplätze zur Verfügung gestellt werden können. Die Anreise mit ÖPNV wird empfohlen. Von hier aus haben Pressevertreterinnen und -vertreter ab sofort die Möglichkeit, durch Medienbetreuerinnen und -betreuer der Polizei in den Einsatzraum geführt zu werden und auf diese Weise begleitet in den Sicherheitsbereich zu gelangen. Informationen zum Einsatzverlauf werden am Einsatztag wie gewohnt über den bekannten Twitteraccount @Polizei_Ffm der Polizei Frankfurt bekanntgegeben und lageabhängig auch über die Applikation "hessenWARN" begleitet. Grundsätzlich besteht für Medienschaffende die Möglichkeit, eine Drohne zum Einsatz zu bringen, sofern der Pilot die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Der jeweilige Start einer Drohne ist vorher zwingend mit der Polizei abzustimmen. Über den Zeitpunkt und die Dauer des Drohnenflugs während des Einsatzes entscheiden die Experten der Polizeifliegerstaffel. Sollten Sie beabsichtigen, eine Drohne zu starten, dann wenden Sie sich bitte an die Medienbetreuungsteams im Einsatzraum oder die Pressehotline. Darüber hinaus wird für die Dauer des Einsatzes eine Hotline geschaltet sein. Diese steht den Medienschaffenden sowie Bürgerinnen und Bürgern unter der Rufnummer 0 6 9 / 7 5 5 - 8 2 5 5 5 zur Verfügung. Verkehrsbeeinträchtigungen durch nötige Teilsperrung der A66 Die polizeilichen Maßnahmen werden massive Verkehrsbeeinträchtigungen verursachen. Das betrifft insbesondere die Bundesautobahn 66, die ab heute für die Dauer des polizeilichen Einsatzes zwischen der "Anschlussstelle Riederwald" und der "Anschlussstelle Maintal-Dörnigheim" für den Kraftfahrzeugverkehr komplett gesperrt sein wird. Im gesamten Bereich um das betroffene Teilstück des Fechenheimer Waldes kommt es zu zeitweisen Verkehrssperrungen. Es wird gebeten, diesen Bereich weiträumig zu umfahren. Entsprechende Rundfunkwarnmeldungen werden regelmäßig ausgestrahlt. Sperrungen des Bus- und Bahnverkehrs sind dahingegen nicht vorgesehen. Um zu gewährleisten, dass die Bürgerinnen und Bürger wie gewohnt mittels ÖPNV in den gesperrten Bereich gelangen können, wird die Polizei in enger Absprache mit der VGF die Durchfahrt der Buslinien 41 und 44 ermöglichen. Trotzdem muss mit deutlichen Verzögerungen im Buslinienverkehr gerechnet werden. Die Polizei ist bestrebt, diese so kurz und gering wie möglich zu halten. Die U-Bahn der Linie 7 wird wie gewohnt zur Verfügung stehen und auch die Endhaltestelle "Enkheim" anfahren. Zum Hintergrund des polizeilichen Einsatzes Hintergrund des polizeilichen Einsatzes ist der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn 66, Teilabschnitt Tunnel Riederwald. Demnach darf die Autobahn GmbH des Bundes Fällarbeiten auf dem in ihrem Besitz stehenden Trassenbereich durchführen. Das betreffende Grundstück wurde durch die Autobahn GmbH des Bundes für den Zeitraum vom 06.01.2023 bis vorerst 31.01.2023 für das Betreten von unberechtigten Personen gesperrt. Sofern sich bei Beginn der Maßnahmen dennoch Personen im Trassenbereich aufhalten, sind diese durch die unmittelbare Nähe zu den Fällarbeiten, insbesondere durch stürzende Bäume oder Baumteile, an Leib und Leben gefährdet. Diese Personen müssen unverzüglich aus dem Trassenbereich gebracht werden. Darüber hinaus stellt die Nutzung des gesperrten Trassenbereichs eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 29 I Nr. 12 iVm. § 16 II HWaldG). Zur Verfolgung durch die Forstbehörde bedarf es der Feststellung der Identität der Personen und des zugrundeliegenden Sachverhaltes durch die Polizei. Auch um den unmittelbaren Trassenbereich herum entstehen durch die Fällarbeiten Gefahren für Leib und Leben von Personen, die sich dort aufhalten. Dies liegt einerseits an der Gefahr, dass Bäume trotz aller Sicherungsmaßnahmen unkontrolliert fallen und hierdurch andere Bäume mit sich reißen können. Andererseits werden die Fällarbeiten mit Spezialmaschinen durchgeführt. Die Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfall Versicherung (DGUV) werden bei Fällarbeiten zur Bestimmung des notwendigen Sicherheitsbereiches herangezogen. Demnach ist bei Fällarbeiten, wie im Fechenheimer Wald vorgesehen, ein Sicherheitsabstand von 90 Metern um den Trassenbereich herum notwendig, den die zuständige Forstbehörde eingerichtet hat. In diesem dürfen sich keine Personen aufhalten. Das Betreten der gesamten gesperrten Fläche stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 29 I Nr. 12 iVm. § 16 III HWaldG). Wie auch im Trassenbereich selbst, ist es im Sicherheitsbereich Aufgabe der Polizei, die sich dort aufhaltenden Personen in einen Bereich zu bringen, in dem ein Aufenthalt gefahrlos möglich ist sowie die Identität und den zugrundeliegenden Sachverhalt zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit festzustellen. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Frankfurt am Main Pressestelle Adickesallee 70 60322 Frankfurt am Main Direkte Erreichbarkeit von Mo. - Fr.: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Telefon: 069 / 755-82110 (CvD) Fax: 069 / 755-82009 E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de