Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz und des Polizeipräsidiums Konstanz – Zeugen stellen Geldbeuteldieb – Richter erlässt Haftbefehl (21.01.2023)

Aufmerksame Zeugen haben am Samstagnachmittag einen Geldbeuteldieb erwischt, verfolgt und gestellt. Ein 51-jähriger Mann betrat gegen 17 Uhr ein Café in der Gerichtsgasse. Dort nahm er einen auf der Theke liegenden Kellner-Geldbeutel und Münzgeld aus einem Trinkgeldbecher an sich und verließ anschließend das Cafe. Eine 21-Jährige bemerkte den Diebstahl und verfolgte den flüchtenden Mann. Im Bereich des Münsterplatzes holten die junge Frau und ein weiterer Zeuge den Dieb ein und hielten ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest. Bei der anschließenden Durchsuchung des 51-Jährigen fanden die Beamten neben mehreren hundert Euro Bargeld und mutmaßlich weiterem Diebesgut auch ein Einhandmesser in dessen Hosentasche auf. Da der Mann in der Vergangenheit bereits wegen diverser Diebstahlsdelikte in Erscheinung getreten war, ordnete die Bereitschaftsstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Konstanz zunächst die vorläufige Festnahme des 51-Jährigen bis zur Vorführung bei einem Haftrichter am Folgetag an. Dieser erließ schlussendlich Haftbefehl gegen den Dieb. Die Ermittlungen der Polizei dauern an. Rückfragen bitte an: Staatsanwaltschaft Konstanz, Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Johannes-Georg Roth Telefon: 07531 280- 0 Polizeipräsidium Konstanz, Polizeioberkommissarin Katrin Rosenthal, Telefon: 07531 995-1014 Pressestelle E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de