BPOLI MD: Mutter kann Haftstrafe nicht verhindern
Die Bundespolizei kontrollierte am Freitag, den 27.01.2023, gegen 09:50 Uhr einen Mann am Bahnhof Bitterfeld. Die routinemäßige Überprüfung im polizeilichen Informationssystem ergab, dass der Deutsche seit August des vergangenen Jahres per Vollstreckungshaftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau gesucht wurde. Bereits im Jahr 2016 verurteilte das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen den 26-Jährigen wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro oder 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Der Mann leistet eine Teilzahlung in Höhe von 900 Euro. Danach gingen allerdings keine Zahlungen mehr ein. Er blieb im Anschluss unbekannten Aufenthalts und entzog sich dadurch der Strafvollstreckung. Folglich erging der Haftbefehl. Der Verurteilte wurde festgenommen und zur Dienststelle gebracht. Dort kon-taktierte er seine Mutter und bat um finanzielle Hilfe. Allerdings konnte diese den geforderten Restbetrag von 900 Euro nicht aufbringen. Somit wurde der 26-Jährige in die Justizvollzugsanstalt Halle gebracht. Die ausschreibende Behörde wurde darüber informiert.
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