Bundespolizei am Hamburg Airport: Elektroschocker und Schlagring führen zu Strafanzeigen

Am Samstag hatte es die Bundespolizei am Hamburger Flughafen gleich zwei Mal mit Waffenfunden zu tun. Am Samstagvormittag gegen 10 Uhr machte sich ein 35-jähriger ukrainischer Staatsangehöriger auf den Weg nach Warschau und ging durch die Luftsicherheitskontrolle. Er legte seinen Rucksack in die Kontrollwanne. Bei der Kontrolle fiel den Luftsicherheitsassistenten ein verdächtiger Gegenstand auf dem Röntgenbild auf. Beamte der Bundespolizei wurden hinzugerufen und öffneten das Gepäckstück. Es stellte sich heraus, dass sich darin eine Taschenlampe befand, die auch als Elektroschocker eingesetzt werden kann. Dies ist jedoch ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz. Daher erhielt der Mann von der Bundespolizei eine Strafanzeige. Der Reisende gab an, dass er nicht gewusst hätte, dass das Gerät in Deutschland verboten ist. Die Taschenlampe wurde sichergestellt. Der Reisende musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro zahlen. Anschließend konnte er weiterreisen. Weiter ging es gegen 11:30 Uhr. Ein 59-jähriger deutscher Staatsangehöriger wollte nach Antalya fliegen und ging durch die Luftsicherheitskontrolle. Dabei legte er auch seine Jacke in die Kontrollwanne. Die Luftsicherheitsassistenten stellten fest, dass sich in einer Jackentasche ein verdächtiger Gegenstand befindet. Die Bundespolizei wurde angefordert und entdeckte in der Jackentasche einen Schlagring. Dieser ist gemäß Waffengesetz ein verbotener Gegenstand. Der Mann gab an, als LKW-Fahrer gearbeitet zu haben und den Schlagring zur Selbstverteidigung gekauft zu haben. Der Schlagring wurde sichergestellt und eine Strafanzeige gefertigt. Der Mann konnte danach weiterreisen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg Marcus Henschel Telefon: 040 500 27-104 Mobil: 0172 427 56 08 Fax: 040 500 27-272 E-Mail: marcus.henschel@polizei.bund.de