BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet Schulschwänzer
Vier Tage Kurzarrest hatte das Amtsgericht 2021 einem Münsteraner wegen der Nichterfüllung der Schulpflicht verordnet. Wie der Schule, blieb er auch dem Aufenthalt in der Jugendarrestanstalt fern. Sein nachlässiger Umgang mit seinen Pflichten holte den heute 19-Jährigen am Samstagabend (28. Januar) schließlich ein. Bei einer Kontrolle der Bundespolizei wurde er wegen eines Haftbefehls des Amtsgerichts Münster festgenommen und zur Verbüßung des viertägigen Arrests in eine Jugendarrestanstalt eingeliefert.
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