BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt vier Haftbefehle an Wochenende
Am 27.01.2023 gegen 02:50 Uhr überprüfte die Bundespolizei Reisende in einem grenzüberschreitenden Reisebus auf der Bundesautobahn A 40 an der Anschlussstelle Niederdorf. Bei dem Abgleich der Personalien eines 24-jährigen Serben in den polizeilichen Datenbänken konnte ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kiel ermittelt werden. Der Haftbefehl datiert aus dem Jahr 2021 vom Amtsgericht Plön wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis. Da der Verurteilte die Geldstrafe in Höhe von 300 EUR nicht bezahlen konnte muss er nun für 20 Tage ins Gefängnis.
Ebenfalls auf der Bundesautobahn A 40 wurde am Freitag um 15:00 Uhr ein 40-jähriger Niederländer an der Anschlussstelle Wachtendonk überprüft. Gegen ihn lag ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hagen wegen Betäubungsmitteldelikten vor. Am Samstagmorgen wurde der Gesuchte dann der Wachtmeisterei am Amtsgericht Geldern zwecks Verkündung des Haftbefehls übergeben.
Am Samstagvormittag, 28.01.2023 konnte die Bundespolizei nochmals auf der Bundesautobahn A 40, an der Anschlussstelle Straelen einen 44-jährigen Montenegriner verhaften. In diesem Fall lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stade wegen Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung gegen den Mann vor. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1100 EUR konnte er die 55-tägige Restersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Am Samstagnachmittag wurden im Bereich des Grenzübergangs Alt-Schwanenhaus in Kaldenkirchen die Personalien eines 31-jährigen Rumänen überprüft. Ihn suchte die Staatsanwaltschaft Kassel mit einem Haftbefehl wegen Fälschung beweiserheblicher Daten. Vor Ort zahlte er die Geldstrafe in Höhe von 738,50 EUR und durfte anschließend weiterreisen.
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