Nachtrag zur Pressemitteilung: „Vermeintliche Interessenten stehlen Handtasche“ – strafbare Handlung kann ausgeschlossen werden.

(fh)Gestern Nachmittag wurde von hiesiger Stelle eine Pressemitteilung zu einem Diebstahl aus einer Wohnung in Geisenheim veröffentlicht. Die Tat sollte sich laut der Bewohnerin während eines Pelzkaufs zugetragen haben. Im Rahmen der weiterführenden Ermittlungen der Polizei konnte die Handtasche samt Inhalt aufgefunden werden. Sie befand sich weiterhin im Besitz der Bewohnerin. Es liegen demnach keine strafbaren Handlungen vor. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Westhessen Polizeidirektion Rheingau-Taunus Pressestelle Telefon: (0611) 345-1043/1041/1042 E-Mail: pressestelle.ppwh@polizei.hessen.de