230203 – 0151 Frankfurt/ Dreieich: Durchsuchungsmaßnahmen bei Motorradraser
(di) Am gestrigen Morgen (02. Februar 2023) setzten die Beamten der Polizeiautobahnstation Frankfurt ein Zeichen gegen einen Motorradraser, der bereits im vergangenen Oktober auf der Autobahn 3 sowie A 661 durch sein grob verkehrswidriges Fahrverhalten auffiel und sich darüber hinaus eine Verfolgungsjagd mit der Polizei lieferte. Die Beschlagnahme seines Motorrads sowie weiterer beweiserheblicher Gegenstände waren nun die Folge des gegen ihn gerichteten Ermittlungsverfahrens.
Der Verdacht des verbotenen Kraftfahrzeugrennens lautet hierbei der Tatvorwurf, dem die Beamten seit mehreren Monaten nachgehen. Der Beschuldigte fiel in dem Zusammenhang bereits am 30.10.2022 auf der Autobahn 3 auf, indem er über eine längere Strecke und einen längeren Zeitraum wiederholt andere Verkehrsteilnehmer rechts überholte, Mindestabstände unterschritt und bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit nicht zugelassene Fahrmanöver, sogenannte "Wheelies", durchführte und hierbei nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdete.
Einer darauffolgenden beabsichtigten Kontrolle entzog er sich auf der Autobahn 661, indem er sein Motorrad auf deutlich über 250 km/h beschleunigte, sodass die verfolgende Streife aufgrund der Geschwindigkeit und der damit verbundenen Gefährdung für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer die Verfolgung abbrach. Der Motorradfahrer entkam im dichten Verkehr der Autobahn.
Doch die umfangreichen Ermittlungen führten zu einem 39-Jährigen aus Dreieich. Zahlreiche Zeugenaussagen und Videoaufzeichnungen belegten das Verhalten des Beschuldigten, sodass das Amtsgericht Frankfurt dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte und einen Durchsuchungsbeschluss gegen den Raser erließ.
Im Rahmen der gestern durchgeführten Durchsuchung wurde nicht nur die während der Tat getragene Motorradkleidung sichergestellt; es wurde ebenfalls das Motorrad des Rasers als Tatmittel eingezogen. Als Zufallsfunde fanden die Beamten des Weiteren Betäubungsmittel und verbotene leistungssteigernde Substanzen. Zudem wurde eine Bargeldsumme im unteren fünfstelligen Bereich beschlagnahmt, deren Herkunft und rechtmäßige Erlangung noch geprüft werden müssen.
Ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen ist kein Kavaliersdelikt. Der Fall zeigt auch, dass sich an einem Rennen nicht zwangsläufig mehrere Fahrer beteiligten müssen. Der Tatbestand kann bereits dann angenommen werden, wenn sich ein Fahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig sowie rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen - quasi ein Rennen gegen sich selbst fährt.
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