(KA) Karlsruhe – Die Prävention informiert: Jugendschutz in der Faschingszeit
Das Polizeipräsidium Karlsruhe informiert:
"Fasching, Fasnet, Fasnacht! Und wo bleibt der Jugendschutz?"
Egal wie man es nun nennen mag, der Höhepunkt der fünften Jahreszeit steht unmittelbar bevor.
Viele Menschen schlüpfen während dieser Zeit nicht nur mittels Verkleidung in eine andere Rolle, sondern verhalten sich auch vollkommen anders als sonst. Nicht selten schlagen sie dabei auch über die Stränge. Regeln, die normalerweise eingehalten werden,
geraten in Vergessenheit oder gelten in dieser Zeit nicht... und "schließlich gehören Alkohol und Zigaretten zum Feiern dazu. Ohne die geht doch nichts", so zumindest die Meinung mancher Narren.
Aber Achtung:
Für Kinder und Jugendliche gelten auch und gerade während der fünften Jahreszeit
die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Veranstalter von Festen und Umzügen,
Zünfte, Vereine und besonders auch Eltern tragen die Verantwortung dafür, dass die
Vorgaben des Jugenschutzgesetzes bei den verschiedenen Faschingsveranstaltungen
eingehalten werden.
Informationen für Festveranstalter gibt es unter www.polizei-beratung.de
Zudem wird eine Checkliste zum Thema Jugendschutz auf der genannten Internetseite
zur Verfügung gestellt.
Hier einige praktische Tipps für den Veranstalter:
Ø Farbige Stempel oder Bänder am Handgelenk für die unterschiedlichen Altersgruppen
erleichtern die Kontrolle beim Einlass sowie bei der Getränkeausgabe.
Ø Keine Jugendlichen beim Getränkeverkauf oder an der Theke einsetzen.
Ø Beim Einlass auf mitgebrachte Alkoholika achten.
Ø Bei Umzügen keinen Alkohol verteilen.
Weitere Tipps rund um das Thema Jugendschutz sowie Hinweise zu verschiedenen
Programmen und Bezugsquellen von Medien (z.B. Flyer, Plakate) finden sie auf folgenden
Internetseiten:
https://lebenpur.landkreis-karlsruhe.de/Home
http://www.karlsruhe.de/bildung-soziales
Hinweis:
Jugendschutzteams der Stadt Karlsruhe sowie des Landratsamt Karlsruhe werden bei
verschiedenen Veranstaltungen in der Region zum Einsatz kommen. Diese greifen ein,
wenn erkennbar alkoholisierte Jugendliche an den Veranstaltungen teilnehmen. Außerdem
werden Jugendliche gezielt und präventiv auf den Konsum von Alkohol angesprochen.
Die Jugendschutzteams bestehen aus Vertretern der Jugend- und Sozialbehörden,
Rettungskräften sowie der Polizei.
Ihre Polizei wünscht Ihnen eine schöne fünfte Jahreszeit!!!!
Und immer daran denken: Maßvoller und vernünftiger Umgang mit Alkohol zahlt sich aus.
Gerne geben Ihnen auch die Mitarbeiter der Prävention des Polizeipräsidiums Karlsruhe unter der Telefonnummer 0721/666-1201 Auskunft.
https://ppkarlsruhe.polizei-bw.de/praevention/
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Karlsruhe
Telefon: +49 (0721) 666 - 1111
E-Mail: pressestelle.ka@polizei.bwl.de