Rheinisch-Bergischer Kreis – Fünf Schockanrufe von Betrügern in zwei Tagen

Am Mittwoch (01.02.) und Donnerstag (02.02.) sind bei der Polizei Rhein-Berg fünf Anzeigen bezüglich versuchter Betrugsdelikte eingegangen. In allen Fällen haben die Geschädigten so genannte Schockanrufe erhalten. Dabei behaupten die Anrufer meist, von Polizei oder Staatsanwaltschaft zu sein und berichten ihren Opfern, dass deren Töchter oder Söhne beispielsweise einen schweren Verkehrsunfall verursacht hätten und sich nun auf einer Polizeiwache befinden würden. Perfiderweise sind im Hintergrund tatsächlich oft weinende Personen zu hören, um die Geschichte noch glaubhafter erscheinen zu lassen. Dann wird von dem Anrufer eine hohe Kaution für die Freilassung der Tochter oder des Sohnes gefordert. So auch geschehen bei einer 74-jährigen Rösratherin, einer 60- und einer 61-jährigen Burscheiderin, einem 73-jährigen Burscheider und einer 65-jährigen Wermelskirchenerin. In diesen Fällen wurden von den Tätern Kautionen in Höhe von mittleren bis hohen fünfstelligen Summen gefordert. Glücklicherweise ist aber niemand auf den Betrug hereingefallen, so dass es lediglich beim Versuch blieb. Die Polizei Rhein-Berg warnt nochmals eindringlich vor dieser und vor ähnlichen Betrugsmaschen. Seien Sie immer misstrauisch, vor allem wenn von einer Notlage, welcher Art auch immer, die Rede ist. Überweisen Sie keine Geldbeträge an fremde Personen oder Konten und geben Sie keine Konto- oder Kartendaten heraus. Vergewissern Sie sich immer persönlich bei Ihren Angehörigen, indem Sie diese unter den Ihnen bekannten Rufnummern kontaktieren. Wenn Sie diesbezüglich eine Beratung benötigen oder Fragen zu dieser und ähnlichen Betrugsmaschen haben, wenden Sie sich gerne unter der Rufnummer 02202 205-444 an das zuständige Kommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz. (th) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis Pressestelle, PHKin Höller Telefon: 02202 205 120 E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de