Am nächsten Tag gleich in die Hauptverhandlung – beschleunigtes Verfahren

03. Februar 2023 | Kreis Stormarn - 01.02.2023 - Trittau Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Ratzeburg Am vergangenen Mittwoch (01.02.2023) wurden drei Personen, eine 18-jährige Frau sowie ein 33- und 42-jähriger Mann vorläufig festgenommen, nachdem Sie versuchten in einem Supermarkt in der Kirchstraße in Trittau Waren zu entwenden. Bereits am nächsten Tag wurden sie nach Durchführung eines beschleunigten Verfahrens durch das Amtsgericht Ahrensburg zu mehrmonatigen Haftstrafen, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Angestellte des Supermarktes informierten am 01.02.2023, gegen 19.45 Uhr die Beamten der Polizeistation Trittau über eine versuchte Diebstahlstat. Nachdem die 18-jährige Frau sowie der 42-jährige Mann diverse Waren in einen Einkaufswagen ablegten, verließen sie über die Kassenzone das Geschäft, ohne Waren zu erwerben. Der ebenfalls im Supermarkt aufhältige 33-Jährige versuchte sodann mit dem zurückgelassenen und gefüllten Einkaufswagens durch den Eingangsbereich das Geschäft zu verlassen und zum Parkplatz zu gelangen. Dabei wurde er vom Verkaufspersonal angesprochen und festgehalten. Schnell verdichteten sich die Hinweise, dass die drei Personen gemeinschaftlich gehandelt haben. Aufgrund der vorhandenen Videoaufzeichnungen konnte den drei Personen eine ähnlich durchgeführte Diebstahlstat am 21.01.2023 zugeordnet werden. Da alle drei Tatverdächtigen über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen, wurde sie nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft vorläufig festgenommen. Sie blieben über Nacht im Polizeigewahrsam und schon am nächsten Tag wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck gegen sie eine Hauptverhandlung im beschleunigten Verfahren bei dem Amtsgericht Ahrensburg durchgeführt. Der Richter verhängte wegen Bandendiebstahls eine Freiheitsstraße von 8 Monaten auf Bewährung gegen die 18-jährige Frau. Die beiden Männer erhielten jeweils eine 10-monatige Haftstraße, ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Weiterhin wurde die Auflage für Alle erlassen, dass sie bei einem längeren Aufenthalt von über 4 Wochen in Deutschland 60 Arbeitsstunden abzuleisten haben. Mit einer solche umgehenden Reaktion der Strafverfolgungsbehörden haben die Drei nicht gerechnet und zeigte sich deutlich beeindruckt. Hinweis: Das beschleunigte Verfahren gem. § 417 Strafprozessordnung (StPO) ist eine besondere Verfahrensart vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht zur effektiven Abarbeitung einfacher Sachverhalte mit klarer Beweislage, die zur sofortigen Verhandlung geeignet sind. Dr. Jens Buscher, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck Sandra Kilian, Pressesprecherin der Polizeidirektion Ratzeburg Hinweise: Nachfragen zu dieser Medieninformation richten Sie bitte an die Pressestelle der Polizeidirektion Ratzeburg. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Ratzeburg - Stabsstelle / Presse - Jacqueline Fischer Telefon: 04541/809-2010 E-Mail: Presse.Ratzeburg.PD@polizei.landsh.de