BPOL NRW: Keine Abkürzung ist es wert, sein Leben aufs Spiel zu setzen! – Bundespolizei stellt Gleisläufer am Kölner Hauptbahnhof
Gestern (13. Februar) wollte ein 28-Jähriger am Kölner Hauptbahnhof eine Regionalbahn "erwischen" und kürzte hierfür ab. Der Triebfahrzeugführer bemerkte den Unbefugten in den Gleisen und brach die Anfahrt ab. Die Bundespolizei warnt ausdrücklich: Das Betreten der Gleise ist verboten und immer lebensgefährlich!
Montag gegen 23:30 Uhr hielt sich ein 28-jähriger aus Dresden am Kölner Hauptbahnhof auf und wollte zur Weiterfahrt die Regionalbahn 48 nutzen. Nachdem er über die Treppe auf Bahnsteig 2/3 ankam, bemerkte er, dass der Zug auf dem Nachbargleis zur Abfahrt bereitstand. Plötzlich kletterte der Mann in das Gleisbett und ging zum anderen Bahnsteig hinüber. Der Triebfahrzeugführer der RB 48 bemerkte den Gleisläufer und stoppte die Anfahrt. Obgleich der Dresdener anschließend noch versuchte in den Zug einzusteigen, blieben die Türen geschlossen.
Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten den Mann und sicherten Videoaufzeichnungen. Weiterhin wiesen sie ihn auf die Lebensgefahren seiner leichtsinnigen Aktion hin und nahmen Ermittlungen wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr auf.
In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei ausdrücklich vor dem unbefugtem Betreten von Gleisanlagen!
- Züge nähern sich lautlos und haben einen langen Bremsweg!
- Züge können nicht ausweichen!
- Halten Sie Abstand von der Bahnsteigkante!
- Durch Sogwirkungen können Gegenstände und Körper an schnell
fahrende Züge herangezogen werden!
- Das Betreten von Gleisen ist nur an dafür vorgesehenen Stellen
erlaubt!
- Beachten Sie Schrankenanlagen und Rotlicht!
- Bahnstrom ist lebensgefährlich!Weitere Informationen, Präventions- und Videomaterial zum Thema "Gefahren und Verhalten auf den Bahnanlagen" finden Sie auf der Internetseite: www.bundespolizei.de.
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