Ohne Versicherungsschutz mit dem E-Scooter unterwegs
Am Montag (13. Februar) haben Polizeibeamte gegen 08:30 Uhr auf dem Gehweg der Hundemstraße einen 44-jährigen E-Scooter-Fahrer angehalten. Dabei befuhr dieser nicht nur verbotswidrig den Gehweg, sondern hatte an dem Elektrokleinstfahrzeug auch kein Versicherungskennzeichen angebracht. Die Beamten untersagten daraufhin die Weiterfahrt und schrieben eine Anzeige.
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass E-Scooter, genau wie andere Elektrokleinstfahrzeuge, versichert sein müssen. Ab dem 1. März müssen alle Personen, die zum Beispiel ein Mofa oder einen E-Scooter nutzen, auch ein neues Versicherungskennzeichen bei ihrer Versicherung beantragen und am Fahrzeug anbringen. Die grünen Kennzeichen sind bis zum 28. Februar gültig, ab dem 1. März ist das Kennzeichen schwarz.
Neben dem Versicherungsschutz gelten für die Nutzung bestimmte Vorschriften, wenn E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen. Dazu gehören die im Straßenverkehr gültigen Promillegrenzen sowie die Vorschriften zur Handynutzung. Daneben müssen die Scooter über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen. Weitere Informationen gibt es hier: https://polizei.nrw/e-scooter.
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