Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Gießen und des Polizeipräsidiums Mittelhessen
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Tötungsdelikt in Büdingen - Folgemeldung
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gießen erfolgte am Dienstagnachmittag (21.02.2023) die Vorführung des 65-jährigen Beschuldigten bei Gericht.
Es erging Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des vollendeten Totschlags.
Die umfangreichen Ermittlungen zum Tatablauf und den genauen Tathintergründen dauern an.
Derzeit können keine weiteren Auskünfte erteilt werden.
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Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger
Polizeihauptkommissar Tobias Kremp
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