Bundespolizeidirektion München: Untersuchungshaft nach bezahlter Beförderung mehrerer Migranten
Tscheche unter Schleusungsverdacht - Bundespolizei beschlagnahmt mutmaßlichen Schleuserlohn
Die Bundespolizei hat Donnerstagnacht (23. Februar) bei Grenzkontrollen an der B2 nahe Mittenwald einen tschechischen Staatsangehörigen festgenommen. Der Mann steht im Verdacht, mit einem Mietwagen vier Syrer, darunter ein Kind, gegen Bezahlung illegal nach Deutschland gebracht zu haben. Auf gerichtliche Anordnung hin wurde der mutmaßliche Schleuser in Untersuchungshaft genommen. Sein Bargeld hat die Bundespolizei beschlagnahmt.
Garmisch-Partenkirchner Bundespolizisten stoppten den mit vier Männern und einem Jungen besetzten Pkw, kurz nachdem der Fahrzeugführer an der Anschlussstelle Mittenwald-Süd von der Bundesstraße 2 abgefahren war. Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle konnte der Fahrer den Beamten seinen tschechischen Ausweis aushändigen. Die vier Mitfahrer verfügten nicht über die für die Einreise erforderlichen Papiere. Es handelt sich um syrische Migranten im Alter von 12, 23, 25 und 25 Jahren. Eigenen Angaben zufolge hätten sie sich nach ihrer Flucht aus der Heimat zunächst in Italien aufgehalten, ehe sie sich von dort aus zusammen in Richtung Deutschland begeben hätten. Hierbei wären sie auf Schleuser angewiesen gewesen.
Nach ersten Erkenntnissen der Bundespolizei handelt es sich um eine bezahlte und organisierte Schleusung, die in mehreren Abschnitten durchgeführt wurde. Im Geldbeutel des Fahrers fanden die Bundespolizisten 400 Euro. Die Ermittler gehen davon aus, dass es sich dabei um das Entgelt für die letzte Etappe handelt. Der offenkundige "Teil-Schleuserlohn" sowie der Schlüssel des Mietautos sind dem Tschechen abgenommen und sichergestellt worden. Er wurde zunächst zur Bundespolizeiinspektion nach Rosenheim gebracht und dort vernommen beziehungsweise wegen Einschleusens von Ausländern angezeigt. Anschließend musste der 24-Jährige in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim, nachdem das Münchner Amtsgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprechend die Untersuchungshaft angeordnet hatte.
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