Bundespolizei-Einsatz wegen Kind an Gleisen
Mit Blaulicht und Martinshorn rückten gestern (1.3.) Beamte des Bundespolizeireviers Gießen an die Bahnstrecke zwischen Herborn und Sinn aus. Nach Mitteilungen eines Lokführers soll sich dort, gegen 18 Uhr, ein Kind unmittelbar an den Gleisen aufgehalten haben.
Die Bahnstrecke war in dem betroffenen Bereich vorsichtshalber für rund eine halbe Stunde gesperrt worden.
Dies führte zu erheblichen Behinderungen im Bahnverkehr. Acht Züge verspäteten sich wegen der Sperrung jeweils um rund 35 Minuten. Eine Nachsuche lieb erfolglos.
Hinweis der Bundespolizei
Das Betreten der Gleisanlagen ist für Unbefugte nicht nur verboten, sondern extrem gefährlich. Züge können sich relativ lautlos nähern und werden daher oft erst spät bemerkt. Die Gefahr, von durchfahrenden Zügen erfasst und getötet zu werden, ist sehr groß. Besonders dann, wenn Züge außerplanmäßig verkehren, wie beispielsweise Güterzüge.
Kinder und Jugendliche informieren:
Erziehungsberechtigte sollten ihre Kinder für diese Gefahren sensibilisieren. Bei Fragen zu diesem Thema können sich Interessierte unter der Tel. 0561 81616 0 an die Bundespolizeiinspektion Kassel wenden. Informationen zur Gefahren an Bahnanlagen gibt es auch unter www.bundespolizei.de.
Solche Aktionen können auch viel Geld kosten. Auf die Verursacher (ggf. die Eltern) können bei solchen Einsätzen jeweils Kosten für den Polizeieinsatz sowie zivilrechtliche Forderungen der Verkehrsunternehmen zukommen. Zivilrechtliche Forderungen können bis zu 30 Jahre danach geltend gemacht werden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Kassel
Heerstr. 5
34119 Kassel
Pressesprecher
Klaus Arend
Telefon: 0561/81616 - 1011; Mobil: 0175/90 28 384
E-Mail: bpoli.kassel.presse@polizei.bund.de