Mit Haftbefehl gesucht / 35-Jähriger bezahlte Geldstrafe

Die Bundespolizei hat am Sonntagmittag den Haftbefehl gegen einen 35-Jährigen vollstreckt. Weil der Mann eine offene Geldstrafe bezahlen konnte, ersparte er sich einen Gefängnisaufenhalt von siebzehn Tagen. Der 35-jährige Deutsche war gegen 13 Uhr mit einem grenzüberschreitend verkehrenden Zug aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung wurde er im Bahnhof Weener von einer Streife der Bundespolizei kontrolliert. Ein Datenabgleich seiner Personalien im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass der Mann von der Justiz per Haftbefehl gesucht wurde. Er war 2020 wegen Unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu jeweils 40,- Euro verurteilt worden. Da der Mann die Geldstrafe nicht ausnahmslos beglichen hatte und sich auch nicht der Ladung zum Strafantritt stellte, erging der Haftbefehl. Um nicht in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert zu werden, zahlte der Mann die noch ausstehende Geldstrafe in Höhe von 680 Euro bei der Bundespolizei. Dadurch ersparte er sich eine 17-tägige Restersatzfreiheitsstrafe und konnte seine Reise fortsetzen. Außerdem interessierte sich eine weitere Staatsanwaltschaft für die ladungsfähige Anschrift des 35-Jährigen, sie hatte den Mann zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim Marion Groenewold Mobil: 0162-2618054 E-Mail: bpoli.badbentheim.presse@polizei.bund.de