Haftbefehl am Überseehafen vollstreckt
Am Sonntag, den 05.03.2023 wurde ein 29-jähriger Pole im Rahmen der polizeilichen Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs am Überseehafen aus Dänemark kommend festgestellt.
Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg zur Festnahme ausgeschrieben wurde. Das Amtsgericht Pasewalk verurteilte ihn wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30,- EUR. Dieser Zahlung ist der Mann bisher nicht nachgekommen. Um eine Freiheitsstrafe von 50 Tagen zu entgehen wurde ihm vor Ort die Möglichkeit eröffnet, die offenen 1.500,- EUR sowie die Verfahrenskosten in Höhe von 89,50,- EUR zu zahlen.
Nachdem er die insgesamt 1.589,50,- EUR beglichen hatte, wurde ihm die Weiterreise nach Polen gestattet.
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