Mehrere Trunkenheitsfahrten
Am Freitag (03. März) gegen 22:30 Uhr wurde die Einsatzleitstelle der Polizei Rhein-Sieg-Kreis über eine vermeintlich alkoholisierte 54-jährige Frau in Kenntnis gesetzt, die mit ihrem Fahrzeug auf dem Europaring in Sankt Augustin unterwegs sei.
An der Kreuzung Rathausallee/Einsteinstraße konnten die Beamten die Ford-Fahrerin antreffen und kurze Zeit später anhalten. Auch den Polizisten war die unsichere Fahrweise der 54-Jährigen aufgefallen, die "Schlangenlinien" fuhr.
Die Sankt Augustinerin musste sich beim Aussteigen am Fahrzeug festhalten, um einen Sturz zu vermeiden. Ein Alkoholtest bestätigte den Verdacht. Das Gerät zeigte einen Wert von rund 2,6 Promille an.
Ihr wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
Zudem konnte ermittelt werden, dass die Sankt Augustinerin bereits wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss aufgefallen und ihr aufgrund dessen der Führerschein entzogen worden war.
Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter Alkoholeinfluss und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde gegen sie eingeleitet.
In der Nacht zu Sonntag (05. März) wurde ein weiterer alkoholisierter Fahrzeugführer aus Much ertappt.
Gegen 00:45 Uhr führten Beamte der Polizeiwache Eitorf eine Verkehrskontrolle an der Wahnbachtalstraße in Höhe der Ortschaft Much-Kreuzkapelle durch.
Während sie einem 26-jährigen Mercedes-Fahrer mit der dienstlichen Winkerkelle Anhaltezeichen gaben, fuhr dieser ungebremst in die Kontrollstelle ein. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, musste ein Polizist zur Seite bringen. Er blieb unverletzt. Bei der anschließenden Kontrolle nahmen die Beamten Alkoholgeruch wahr. Zudem lagen im Fahrzeuginneren mehrere geöffnete Bierdosen.
Das Alkoholtestgerät zeigte einen Wert von knapp 1,5 Promille an.
Nach eigenen Angaben war der 26-Jährige angetrunken mit dem Auto unterwegs, weil er einem Freund helfen wollte. Dieser musste auf der Polizeiwache in Siegburg abgeholt werden, weil ihn die Polizei mit Alkohol am Steuer erwischt hatte.
Dem jungen Mann wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Der Führerschein wurde beschlagnahmt und die Fahrzeugschlüssel zur Gefahrenabwehr sichergestellt.
Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss ein. (Re)
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