Pressemitteilung
Generalstaatsanwaltschaft Hamburg bestätigt:
Weiterhin kein Anfangsverdacht gegen Olaf Scholz wegen Falschaussage
Nach einer Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg vom 15. Februar 2023 besteht
weiterhin kein Anfangsverdacht gegen Olaf Scholz wegen falscher uneidlicher Aussage
vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) "Cum-Ex Steuergeldaffäre". Damit
wurde ein gleichlautender Bescheid der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 21. Dezember
2022 bestätigt. Ein Hamburger Rechtsanwalt hatte argumentiert, aus den der Öffentlichkeit
inzwischen zugänglichen Protokollen des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages
vom 4. März 2020 und 1. Juli 2020 ginge hervor, dass sich der Betroffene in jenen Sitzungen
noch an Inhalte eines Gespräches mit Herrn Olearius vom 10. November 2017 erinnert habe,
während dies in seiner späteren Zeugenvernehmung vor dem PUA in Hamburg nicht mehr der
Fall gewesen sei.
Die Generalstaatsanwaltschaft gelangt hingegen zu dem Ergebnis, dass sich auch aus den
betreffenden Protokollen kein konkretes Erinnerungsvermögen des Betroffenen Scholz herleiten
lasse. Dessen in indirekter Rede wiedergegebene Äußerungen seien objektiv mehrdeutig.
Sie würden sich zum überwiegenden Teil auch nur auf Erkenntnisse aus Medienberichten und
veröffentlichten Tagebuchaufzeichnungen von Herrn Olearius beziehen. Unabhängig davon
sei weder auszuschließen, dass sich etwaige Erinnerungslücken des Betroffenen Scholz erst
später verfestigt hätten, noch dass nicht die Angaben vor dem PUA in Hamburg, sondern diejenigen
vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages unzutreffend gewesen sein
könnten, was wiederum von vornherein straflos wäre. Wegen fehlenden Anfangsverdachts
kämen daher in beiden Varianten auch keine ergänzenden Zeugenvernehmungen von (ehemaligen)
Bundestagsabgeordneten oder sonstigen Personen durch die Staatsanwaltschaft in
Betracht.
Bereits am 14. März 2022 hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg auf Strafanzeige des Rechtsanwalts
von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Betroffenen Scholz abgesehen.
Auch diese Entscheidung wurde am 10. August 2022 von der Generalstaatsanwaltschaft
bestätigt.
Hamburg, 06. März 2023
Oberstaatsanwältin Sperling-Karstens
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