BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle in der Regionalbahn RB 64

Am Dienstagabend, den 7. März 2023 um 19:45 Uhr überprüften Beamte der Bundespolizei einen 37-Jährigen als Fahrgast der Regionalbahn RB 64 von Enschede nach Münster auf Höhe des Bahnhofs Gronau. Ein Abgleich seiner Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass gegen den Reisenden zwei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Dresden bestehen. Demnach wurde er im Januar 2017 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Hiervon hat er noch eine Restfreiheitsstrafe von 337 Tagen zu verbüßen. Darüber hinaus wurde er im Jahr 2016 wegen räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt, von der der Gesuchte noch eine Restfreiheitsstrafe von 335 Tagen zu verbüßen hat. Der Tunesier wurde vor Ort durch die Beamten verhaftet und zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle in Gronau gebracht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er zur Verbüßung seiner Restfreiheitsstrafe der Justizvollzugsanstalt Münster übergeben. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Uwe Eßelborn Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.