Bocholt – Versicherungsschutz nicht aktualisiert

Nicht ganz einsehen mochte der Fahrer eines Kleinkraftrads am Dienstagmorgen in Bocholt eine simple Tatsache: Der Versicherungsschutz für sein Fahrzeug war abgelaufen. Das Versicherungsschild mit den grünen Buchstaben und Zahlen zeigte es deutlich. Denn das neue Versicherungsjahr hat am 01. März begonnen - und damit müssen die entsprechenden Fahrzeuge auch neue Versicherungsschilder tragen. Aus der Kontrolle durch die Polizei zog der 38-Jährige jedenfalls zunächst die falsche Konsequenz - er fuhr wieder los. Dem setzte die Polizei jedoch rasch ein Ende. Die Konsequenz aus dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz: ein Strafverfahren. Die Polizei appelliert erneut, den Versicherungsschutz zu aktualisieren. Schließlich können schon bei verhältnismäßig geringen Geschwindigkeiten folgenreiche Unfälle passieren. Am 01. März hat das neue Versicherungsjahr begonnen - von diesem Tag an müssen Versicherungsschilder oder -plaketten mit schwarzer statt grüner Aufschrift an den betreffenden Fahrzeugen zu finden sein. Die Regelung gilt übrigens nicht nur für E-Scooter: Sie umfasst alle Kraftfahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen benötigen - zum Beispiel auch Mofas bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h oder Mopeds, Quads und ähnliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. (to) Kontakt für Medienvertreter: Kreispolizeibehörde Borken Pressestelle (db) Dietmar Brüning (mh) Markus Hüls (to) Thorsten Ohm (fr) Frank Rentmeister Telefon: 02861-900-2222