Christian Pegel: „Satzung für die Klimastiftung wurde ohne Anwälte erstellt“

Auf die aktuelle Berichterstattung der "Welt" erklärt Innenminister Christian Pegel: "Landtag und Landesregierung haben eine eigene, unbeeinflusste Entscheidung für die Gründung der Klima- und Umweltschutzstiftung getroffen. Es hat keine Beeinflussung der eigenständigen Entscheidung von Landtag und Landesregierung durch Nord Stream 2 gegeben. Soweit eine international tätige Anwaltskanzlei angesprochen wird, wiederhole ich gern, was ich mehrfach - auch der ,Welt' - gesagt habe: Ich hatte keinen Kontakt zur genannten Anwaltskanzlei. Das Land hat keine Anwaltskanzlei bei der Gründung der Stiftung und für die Erstellung der Stiftungssatzung beauftragt. Die Endfassung der Satzung ist weitgehend durch mich selbst in Vorbereitung der politischen Entscheidung über die Stiftungsgründung zusammengestellt worden. Dabei habe ich bei der Erarbeitung der Satzung unterschiedliche Anregungen wie Formulare und Vorlagen eingesetzt, die in meinen Satzungsentwurf eingeflossen sind. Es hat dabei selbstverständlich - wie lange bekannt - Austausch mit Nord Stream 2 gegeben, ebenso mit dem späteren Stiftungsvorstandsvorsitzenden Erwin Sellering. Anders wäre im Übrigen eine Stiftungsgründung mit Engagement eines Unternehmens kaum erreichbar, zumal Nord Stream mit der Ostseestiftungsgründung sich ja bereits einmal entsprechend engagiert hatte. Entscheidend ist jedoch, dass die Endfassung der Satzung weitgehend durch mich als Minister selbst in Vorbereitung dieser politischen Entscheidung für eine Gründung zusammengestellt wurde und die abschließende Entscheidung in den Händen von Landesregierung und Landtag lag. Da der Landtag in seinen Beschlüssen 2020 auch ausdrücklich ein aktives Handeln im Land gefordert hatte, entsprach dies auch den in Landtagsbeschlüssen gefassten Aufforderungen an die Landesregierung. Soweit die sogenannten Metadaten der Computer-Datei des Textverarbeitungsprogramms, mit dem die Satzung geschrieben wurde, als ursprünglichen Ersteller der Computer-Datei eine international tätige Rechtsanwaltskanzlei ausweisen, kann ich lediglich wiederholen, dass das Land keine Anwaltskanzlei beauftragt hatte und ich mit Vertretern von Nord Stream 2 in Kontakt war, mit einer Anwaltskanzlei aber im Rahmen der Stiftungsgründung zu keinem Zeitpunkt. Die Metadaten deuten darauf hin, dass ich die von mir erstellte Satzung in der besagten Datei zusammengeführt habe, da diese bereits die für eine Satzung üblichen Formatierungen enthielt. Die Feststellungen der ,Welt', dass ich als damaliger Energieminister bei der Vorbereitung der Stiftungsgründung und dem Erstellen der Stiftungssatzung mit Vertretern der Nord Stream 2 AG Kontakt hatte, ist seit Gründung und öffentlichen Diskussion der Stiftung im Landtag bekannt und mehrfach ganz ausdrücklich von mir mitgeteilt worden." Rückfragen bitte an: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Telefon: 0385/58812003 E-Mail: presse@im.mv-regierung.de