(BC) Attenweiler – Roller gestohlen / Ein 18-Jähriger beging am Dienstag mehrere Straftaten bei Attenweiler.
Gegen 10.30 Uhr entdeckte ein Zeuge den 18-Jährigen auf einem Feldweg in Richtung Rupertshofen. Der junge Mann lag unter einem Motorroller der Marke Yamaha. Der Zeuge half dem 18-Jährigen auf die Beine. Dabei roch er Alkohol bei ihm. Der junge Mann wollte keine Hilfe und entfernte sich zu Fuß. Als die mittlerweile verständigte Polizei eintraf, war der Motorroller nicht mehr an der vom Zeugen beschriebenen Stelle. Die Polizei fahndete nach dem 18-Jährigen und entdeckte ihn samt Roller am Straßenrand auf dem Weg in Richtung Rupertshofen. Der 18-Jährige war völlig verschmutzt und roch nach Alkohol. Bei den weiteren polizeilichen Maßnahmen wurde er aggressiv und beleidigte die Polizisten. Gegenüber diesen gab er zudem an, dass der Roller gestohlen sei und er keinen Führerschein hätte. Er verweigerte einen ''Alkoholtest''. Ein Arzt nahm ihm im Krankenhaus Blut ab. Da die Eigentumsverhältnisse des Kraftrades nicht klar waren, beschlagnahmte die Polizei den Roller. Die Ermittlungen der Polizei dauern an.
Die Polizei warnt: Alkohol senkt die Konzentrations-, Koordinations- und Reaktionsfähigkeit und verändert die eigene Wahrnehmung. Im Zusammenhang mit dem Führen eines Autos entsteht hierdurch ein erhebliches Unfallrisiko. Für Fahrer, welche sich noch in der Probezeit befinden, gilt aufgrund dieser Gefahr die gesetzlich geregelte ''Null-Promille-Grenze''.
Alkoholisierten Fahrern, die von der Polizei kontrolliert werden, drohen nicht nur ein hohes Bußgeld oder eine Geldstrafe, sondern auch ein Fahrerlaubnisentzug. Wer ohne Führerschein Auto fährt, der muss neben einer Geldstrafe auch mit einer mehrmonatigen bzw. mehrjährigen Sperre zum Erwerb der Fahrerlaubnis rechnen. Handeln Sie immer verantwortungsbewusst, wenn Sie am Straßenverkehr teilnehmen!
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