Ohne Führerschein direkt in die Justizvollzugsanstalt
Gestern Nachmittag (20.03.2023) wurde in der Ortslage Barth durch Beamte der Bundespolizeiinspektion Stralsund ein PKW mit deutscher Zulassung angehalten und kontrolliert. Fahrer des Fahrzeuges war ein 45-jähriger kroatischer Staatsangehöriger. Bei Überprüfung der Personalien stellten die Bundespolizisten gleich mehrere Unregelmäßigkeiten fest.
Das Geringste hierbei war ein Ersuchen bulgarischer Behörden zur Feststellung des Aufenthaltsortes. Ferner wurde gegen den Mann bereits im Januar letzten Jahres ein Strafbefehl des Amtsgerichtes Bremen erlassen. Er wurde demnach zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.475 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt, weil er vorsätzlich ein Fahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führte. Der Mann hat bis dato die Geldstrafe nicht bezahlt und konnte den Betrag auch gestern nicht aufbringen. Erfolg zeigte die Verurteilung offensichtlich nicht, da der Mann noch immer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Dem Fahrzeugführer wurde somit nicht nur die Weiterfahrt untersagt, sondern er wurde auch direkt in die Justizvollzugsanstalt verbracht.
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