Nach vorläufiger Festnahme: Haftrichter erlässt Haftbefehl

Der am Donnerstag, 23.03.2023, durch Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta vorläufig festgenommene Tatverdächtige wurde am heutigen Vormittag dem Haftrichter beim Amtsgericht Osnabrück vorgeführt. Der Haftrichter erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück einen Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen. Die Ermittlungen erbrachten ausreichende Hinweise dafür, dass der 21-jährige Festgenommene einer der Fahrzeuginsassen des am Montag sichergestellten Fahrzeugs gewesen ist. Gegen den Beschuldigten besteht aufgrund des aktuellen Ermittlungsstands ein dringender Verdacht der Beteiligung an den Straftatbeständen "Verabredung zu einem Verbrechen" und "Vorbereitung eines Explosionsverbrechens". Ob der Festgenommene und seine noch flüchtigen Mittäter am Montag auf dem Weg zu einer Tat oder nach einer bereits durchgeführten Sprengung auf der Flucht waren, müssen weitere Ermittlungen der zuständigen Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg und der Zentralstelle der Staatsanwaltschaft Osnabrück ergeben. Darüber hinaus werden routinemäßig regionale und überregionale Zusammenhänge mit zurückliegenden Geldautomatensprengungen geprüft. Vorerst können aus ermittlungstaktischen Gründen keine näheren Einzelheiten bekanntgegeben werden. Rückfragen bitte an: Zentrale Kriminalinspektion Oldenburg Laura Weltzien Telefon: +49 1606650785 E-Mail: pressestelle@zki-ol.polizei.niedersachsen.de