Bilanz der Bundespolizeidirektion Berlin zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Bahnhöfen
Die weiterhin festzustellenden Gewaltdelikte und die Zunahme der Gewaltintensität im bahnpolizeilichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei hat die Bundespolizeidirektion Berlin veranlasst, einen Einsatz zur Bekämpfung von Gewaltdelikten durchzuführen. Neben einer verstärkten Präsenz in S-Bahnzügen und verschiedenen S-Bahnhöfen wurde dafür ein temporäres Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen für die vier Berliner Bahnhöfe Gesundbrunnen, Ostkreuz, Südkreuz und Warschauer Straße erlassen und überwacht. Die Bereiche der örtlichen U-Bahnhöfe waren von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen.
Das Mitführverbot galt am 24. und 25. März 2023 jeweils in der Zeit von 20 bis 6 Uhr des Folgetages und endete somit am heutigen Sonntag um 6:00 Uhr morgens. Das Verbot betraf - über die Verbote des Waffengesetzes hinaus - das Mitführen u. a. von Gegenständen (verschiedene Messer, Reizgas, Schlaggegenstände usw.), die als Schlag- oder Stichwaffen eingesetzt werden können bzw. geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Die Einhaltung der Allgemeinverfügung (AGV) überprüften über 360 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, die zusätzlich für diese Maßnahmen zum Einsatz kamen und aus Bayern, Brandenburg und Sachsen zur Unterstützung nach Berlin gekommen waren.
Nach einer ersten Auswertung kontrollierte die Bundespolizei im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewaltdelikten mehr als 930 Personen.
In diesem Zusammenhang stellte die Bundespolizei in den beiden zurückliegenden Nächten 26 gefährliche Gegenstände bei 26 verschiedenen Personen sicher. Insgesamt wurden diverse Messer (elf), Reizstoffe (acht), sowie potentielle Schlag- und Stichgegenstände (darunter zwei Teleskopschlagstöcke, ein Elektroimpulsgerät und ein Skalpell) sichergestellt. Bei den überwiegend männlichen Personen (nur eine 19-jährige Frau unter den 26 Personen) handelte es sich mehrheitlich um deutsche Staatsangehörige (19 Personen). Die Gruppe der Personen im Alter bis 20 Jahre (zwölf Personen) war zahlenmäßig Spitzenreiter, gefolgt von zehn Personen im Alter zwischen 20 und 29 Jahren.
Bei den festgestellten Verstößen gegen die AGV handelte es sich in einigen Fällen zugleich um Verstöße gegen das Waffengesetz bzw. gegen das Strafgesetzbuch (vier Straftaten und fünf Ordnungswidrigkeiten).
Bei den Kontrollmaßnahmen deckten die Beamten eine Reihe weiterer Straftaten als Begleitfeststellungen auf. Es handelte sich hierbei in den meisten Fällen um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (27 Fälle). Des Weiteren ergaben die Kontrollen auch 28 sogenannte Fahndungstreffer. Hier griffen die Einsatzkräfte u. a. einen vermissten Jugendlichen auf und vollstreckten drei Haftbefehle wegen Bedrohung, Körperverletzung und Erschleichen von Leistungen.
Hintergrund der Maßnahme war, dass Gewalttaten im Bahnbereich ein bedeutsames Kriminalitätsphänomen darstellen. Durch den Einsatz von Waffen und gefährlichen Gegenständen verzeichnete die Bundespolizei eine zunehmend höhere Gewaltintensität und damit verbunden schwerere Verletzungen der Geschädigten. Mitunter werden dabei Messer, Tierabwehrsprays oder Schlag- und Stichgegenstände durch Tatverdächtige benutzt, deren Mitführen per se nach dem Waffengesetz nicht verboten ist.
Die Bundespolizei kann zur Abwehr einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung auch Allgemeinverfügungen erlassen. In diesem Sinne kann aufgrund einer aktuellen Gefährdungsbewertung das Mitführen von Waffen oder Gegenständen untersagt werden, die bei Gewaltdelikten häufig zum Einsatz kommen, ohne selbst unter das Waffengesetz zu fallen.
Die Anzahl der bei den Kontrollen sichergestellten Gegenständen lag mit Blick auf die Jahreszeit, die relativ kurze Zeitdauer und Begrenzung auf nur vier Berliner Bahnhöfe im Rahmen der Erwartungen. Aus Sicht der Bundespolizei ist der Einsatz erfolgreich verlaufen und hat zu einem Sicherheitsgewinn im Berliner Bahnverkehr beigetragen.
Auch in den Zuständigkeitsbereichen benachbarter Bundespolizeidirektionen werden regelmäßig ähnliche Allgemeinverfügungen zur Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr erlassen.
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