Aus Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz wird Fahren ohne Fahrerlaubnis
Helmstedt, 26.03.23
Am Sonntagvormittag, den 26.03.23, um 08:04 Uhr wird ein 66-jähriger Helmstedter durch die Besatzung eines Funkstreifenwagens im Bereich der Kreuzung Goethestraße/ Am Ludgerihof auf einem E-Scooter festgestellt. Am E-Scooter befanden sich keine Versicherungskennzeichen, sodass die eingesetzten Beamten davon ausgingen, dass ein Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz vorliegt. Während der Sachverhaltsaufnahme wird festgestellt, dass der E-Scooter keine Straßenzulassung hat und mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h als Kraftfahrzeug führerscheinpflichtig ist. Dadurch, dass der Überprüfte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet.
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