BPOL NRW: Nach Körperverletzung am Kölner Hauptbahnhof: Bundespolizei trägt Tatverdächtigen zur Dienststelle und wird von Begleiterin angegriffen
Gestern Morgen (26. März) stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof einen Tatverdächtigen nach handgreiflicher Streitigkeit. Während der 27-Jährige von mehreren Bundespolizistinnen und Bundespolizisten zur Dienststelle getragen werden musste, folgte seine aufgebrachte Begleiterin und ließ sich auch in der Wache zunächst nicht beruhigen - trat und schlug nach den Einsatzkräften. Beide müssen sich nun u.a. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.
Sonntag gegen 08:00 Uhr kam es im Kölner Hauptbahnhof zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Bundespolizistinnen und Bundespolizisten fahndeten auf den Bahnsteigen nach dem flüchtigen Tatverdächtigen. Kurze Zeit später trafen die Einsatzkräfte auf einen alkoholisierten 27-Jährigen, auf den die Beschreibung passte und werteten Videoaufzeichnungen aus. Nachdem sich der aggressive Mann mehrfach versuchte loszureißen und die Beamten wegstieß, trugen sie ihn zur Dienststelle. Aufgebracht und uneinsichtig folgte eine Begleiterin den Einsatzkräften und versuchte anschließend gewaltsam in die Wache der Bundespolizei zu gelangen. Hierbei schlug und trat sie gezielt um sich. Bundespolizistinnen hielten die aggressive 30-jährige Kölnerin fest, wurden mehrfach als "Huren" und "Schlampen" beleidigt und bespuckt. Bei der Durchsuchung fanden die Polizistinnen bei der Frau ein griffbereites Einhandmesser auf und stellten es sicher.
Zeitgleich führten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen freiwilligen Atemalkoholtest bei dem tatverdächtigen Deutschen durch, der einen Wert von ca. 1,4 Promille anzeigte. Auch der 27-Jährige randalierte und schlug mehrfach gegen die Türen der Dienststelle. Zur Verhinderung weiterer Straftaten nahmen die Bundespolizisten den Mann bis zum Abend in Gewahrsam, seine Begleiterin dürfte die Dienststelle mit einem Platzverweis für den Kölner Hauptbahnhof verlassen. Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichem Angriff, Beleidigung und Bedrohung müssen sich die zwei nun unabhängig voneinander verantworten - der Mann zudem wegen der einsatzauslösenden Körperverletzung im Bahnhof.
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