Während der Osterwiesen – Bundespolizei erlässt Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Bremen
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Skizze_Hbf_Bremen_Gültigkeitsbereich_der_AGV.pdfPDF - 343 kBAllgemeinverfügung_HbfBremen.pdfPDF - 2,1 MB
Die Bundespolizei erlässt für die kommenden Wochenenden eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Bremen, die sich auf ein Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art bezieht.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen zukünftigen Beförderungsausschluss nach sich ziehen.
Unabhängig von einem möglichen Straf-/ Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den Hauptbahnhof Bremen (siehe beigefügte Skizze), ausschließlich der Passage Bürgerweide, und ist auf die nachfolgenden Zeiträume begrenzt:
a)
31. März 2023, 15:00 Uhr bis 1. April 2023, 07:00 Uhr.
1. April 2023, 15:00 Uhr bis 2. April 2023, 07:00 Uhr.
b)
7. April 2023, 15:00 Uhr bis 8. April 2023, 07:00 Uhr
8. April 2023, 15:00 Uhr bis 9. April 2023, 07:00 Uhr
c)
14. April 2023, 15:00 Uhr bis 15. April 2023, 07:00 Uhr
15. April 2023, 15:00 Uhr bis 16. April 2023, 07:00 Uhr
(Ausnahmen sind der beigefügten Allgemeinverfügung zu entnehmen).
Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, aber auch das bloße Mitführen, deutlich in der bundespolizeilichen Lage präsent sind und damit die Sicherheit von Bahnbenutzern sowie der Bevölkerung beeinflussen.
In der Langzeitbetrachtung traten derartige Gewaltdelikte speziell in den Abend- und Nachtstunden an den Wochenenden auf.
In Bahnhöfen und auf Reisewegen in Zügen ergeben sich häufig auch aus banalen Streitigkeiten Auseinandersetzungen. Beim Mitführen von Messern oder anderen Waffen können diese schnell unter den Beteiligten zum Einsatz kommen. Auch Unbeteiligte können davon betroffen sein.
Die Kontrollen anl. der Allgemeinverfügung haben das Ziel, einerseits das Dunkelfeld des Mitführens gefährlicher Gegenstände zu erhellen und andererseits die klare Botschaft zu vermitteln, dass Waffen aller Art im Bahnverkehr nicht mitgeführt werden sollen.
Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung dieser Pressemitteilung und zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Weiterhin werden Plakate im Bahnhof ausgehängt, um auf die Mitführverbote hinzuweisen.
Ergänzend informiert die Bundespolizei:
- Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt
waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten
bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (z.B. Verbot des
Führens von Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für
Schreckschuss-, Reiz-, und Signalwaffen).
- Waffen, auch die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten
trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft
erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu einer
Schadensvergrößerung führen.
- Waffenträger vernachlässigen in der Regel deeskalierende
Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung
der Situation beitragen können.
- Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter
und wer Opfer ist.
- Die Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den
Träger selbst eingesetzt werden.
- Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen
Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche und finanzielle
Folgen haben.Eine Alternative bietet z.B. ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten. Denn mit dem Auslösen des Alarms erklingt ein lauter schriller Ton, der Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Ziel ist, dass der Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablässt.
Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen finden sich auch im Internet (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/)
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
-Pressestelle-
Jörg Ristow
Telefon: 0511 67675-4101
Mobil: 0160-96964896
E-Mail: presse.hannover@polizei.bund.de